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Neueste Geschichte. 3. Periode.
Losreißung proteftirt und fein Recht verwahrt, ohne weitere Schritte
zur Geltendmachung desselben zu thun. Da ward Europa unver¬
mutet durch die Kunde überrascht, daß in Neuenburg die An¬
hänger Preußens in der Nacht vom 2.-3. Sept. 1856 einen be¬
waffneten Aufstand zu Gunsten der frühern Verfassung versucht
hätten (unter Anführung des Obristen Pourtales), jedoch nach
einem kurzen Erfolge, welchen sie der ersten Ueberrafchung ver¬
dankten, von den Republikanern zur Ergebung gezwungen worden
wären.
Das Gros der Gefangenen ward entlassen, gegen 34 der am
meisten eompromittirten und durch ihre Anhänglichkeit an die
preußische Regierung bekannte Royalisten aber, darunter namentlich
die Grafen Pourtales, Wesdehlen, Oberstlieutenant von Meuron
u. A. wurde der Proceß eingeleitet, welcher voraussichtlich traurig
genug ausfallen mußte, wenn dem zu erwartenden Urtheil Folge
gegeben würde.
Sofort geschahen von Seiten Preußens ernstliche Schritte, um
die Gefangenen nicht bloß gegen die äußersten Coufequenzen ihrer
That, welche, wenn auch unter, bett obwaltenden Verhältnissen eine
Thorheit, doch aus edelu Motiven entsprungen war, sicher zu
stellen, sondern sie überhaupt von jedem Proceßverfahren zu be¬
freien. Preußen, als von Rechtswegen Souverain von Neuenburg,
' forderte die Freigebung der Gefangenen, und ward bei dieser For¬
derung vornehmlich von Frankreich unterstützt. Auch Rußland
und Oestreich ehrten das Recht Preußens, welches wenige Zeit
vorher in dem Londoner Protokoll vom 24. Mai 1852 aner¬
kannt worden war, und forderten die sofortige bedingungslose
Freilassung der Septembergefangenen. Indeß wollte der Bundes¬
rath darauf nicht eingehen. Die Verhandlungen nahmen einen
sehr lebhaften Charakter an, denn kein Theil glaubte nachgeben zu
können. Schon fing die Schweiz an, sich mit aller Macht zu
rüsten, um einem Angriffe Preußens die Spitze bieten zu können,
und auch dieses traf Anstalten, um nöthigen Falls seinem Recht
durch die Gewalt der Waffen Nachdruck zu geben.
Indeß hatten alle Mächte eine zu dringende Veranlassung,
einen Krieg im Herzen Europas nicht aufkommen zu lassen und
zur königlichen Garde in Berlin. Bei Gesetzgebung und Besteuerung wirkten dre
Landstände. Am 28. Februar 1848 brach im Fürstenthum ein republikanischer
Aufstand aus, der mit einer republikanischen Verfassung vom 30. April 1848 endete.