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licher war, als Rom damals von den Nachbarvölkern, den
Sabinern, Aeqnern, Volskeru, mit häufigen Plündernngs-
zügen heimgesucht wurde. Belehrend für diese Zeit ist die Ge-
schichte Coriolans: Cn. Mar eins, ein Patricier, dem tapfere
Thaten vor Corioli den Namen Coriolanus erworben haben
sollen, ein erbitterter Gegner der Plebs, schlägt bei einer Hnn-
gersnoth dem Senate vor, das vom Staate angekaufte Getreide
nur dann an die Plebs zu überlassen, wenn diese auf's Tri-
buuat verzichte. Er wurde vor die Plebejerversammlung, die
Tributkomitien geladen, verbannte sich selbst, schloß sich den
Volskern an und führte ein volskisches Heer wider die Stadt,
die er bedrängte. Den Bitten des Senats, der Priester ge-
lang es nicht, ihn zu versöhnen, bis ihn endlich Mutter und
Gattin an der Spitze der römischen Edelfrauen zur Umkehr
bewogen. Die Patricier suchen sich dem Verlangen der Tri-
buueu nach Erweiterung der Volksrechte und zugleich dem An-
dränge der auswärtigen Feinde durch häufige Ernennung von
Diktatoren (so L. Qninctius Ciucinnatus gegen die
Aequer um 458) zu widersetzen. Im I. 485 wird Sp. Cas-
sins, der zum ersten Male eine Verkeilung von ager pub-
licus auch an die Plebejer beantragt hatte, wegen Hochver-
raths vernrtheilt und hingerichtet, 473 ein Tribun Geuucius
wegen des gleichen Verlangens durch Meuchelmord getöbtet:
dennoch machten die Plebejer, ausdauernd im gesetzlichen Kampfe,
Fortschritte, und 453 ging ein wichtiger Antrag des Tribuns
Terentilius Harsa durch, welcher geschriebene Gesetze
zum Schutz gegen die Willkür der patricischen Konsuln verlangte.
4) Die Deeemviralgesetzgebung (das Zwölftafelrecht)
und ihre Folgen.
Zu diesem Zwecke wurden, nachdem erst eine Kommission
Griechenländ bereist und die griechischen Gesetzgebungen studiert
hatte, 10 Männer, Decemvirn, zur Abfassung von Gesetzen
erwählt, welche das römische Landrecht auf 12 ehernen Tafeln
verzeichneten. Aber sie verlängerten ihre Gewalt und suchten