oder Nimrodsepos. In letzterem wird auch von einer großen Flut
(Sintflut) erzählt, die auffallende Ähnlichkeiten mit der biblischen Sint-
flut aufweist. Den Glanben an die Fortdauer der Seele im Jen-
seits bekunden bereits Funde ans dem dritten Jahrtausend v. Chr. —
Auf einen ausgebildeten Volks aberglaub en weisen die vielen Be-
schwöruugeu und Zaubereien zum Zweck der Geisterbannung und der
Heilung der Kranken hin.
3. Geschichtliches.
Den weiten Zeitraum, den die babylonisch-assyrische Geschichte umfaßt,
teilt man in hier Abschnitte: 1. Die Altbabylonische Zeit, 2. die Zeit
der Vorherrschaft der Stadt Babylon, 3. das Assyrische Reich
nnd 4. das Reubabylonische Reich.
1. Die Altbabytonische Zeit von etwa 4003—2 000 b. Chr. Die ältesten
Bewohner des fruchtbaren Gebietes am Enphrat und Tigris waren
die ©unterer und Äff aber. Sie bildeten eine Reihe von kleineren Staaten
wie Lagasch, Ur, Uruk, Agane, die von Priesterkönigen regiert wurden. Die
bort ihnen entwickelte Kultur, besonders die hier erfundene Keilschrift ber-
breitete sich bald über den ganzen bot deren Orient.
2. Die Zeit der Vorherrschaft der Stadt Maöyton bon 2200—1100
b. Chr. Seit ungefähr 3000 b. Chr. waren aus Arabien semitische
Nomaden in das Land eingewandert, die sich im Laufe der folgenden Jahr-
hunderte in den Besitz des Landes zu setzen wußten, aber auch die Kultur der
Ureinwohner in sich aufnahmen. Nachdem sie eine Zeitlang unter der Ober-
hoheit der östlich bon Babylon mit untern Tigris ansässigen Elamiten
gestanden hatten, erlangten sie durch Hamurabi, einen der ersten Könige
bon Babylon, einen Zeitgenossen des Abraham, neue Selbständigkeit und
Macht. Die Stadt Babylon wurde der Mittelpunkt des ganzen Landes.
Die Herrschast Hamurabis brachte auch bedeutende Werke des Friedens
mit sich. So ließ er große Kanäle graben uud umfangreiche Tempelbanten
in allen Teilen des Landes errichten. Ganz besonders aber ist bort ihm zu
merken, daß er eine einheitliche Gesetzgebung erließ, bon beut sein in
Susa aufgefundenes Gesetzbuch — das älteste der Weltgeschichte — beredtes
Zeugnis ablegt. In etwa 300 Paragraphen enthält es Bestimmungen, die den
Handel und Geldverkehr und das Strafrecht betreffen, wobei es auf die ber-
schiedenen religiösen und staatlichen Verhältnisse der Untertanen Rücksicht
nimmt. Hamurabi machte sein Reich zum ersten Rechts st aate der Ge¬
schichte und gab ihm durch sein Gesetz die innere Kraft zu feinem fast zwei-
tausendjährigen Bestände.
Wahrscheinlich unmittelbar auf die Dynastie/ zu der Hamurabi gehörte,
folgte eilte Zeit der Fremdherrschaft. Die Kassit en, ein räuberisches Berg-
bolk aus Medien, fielen um 1700 v. Chr. in das Land ein und beherrschten es
336 Jahre lang.
Auf sie folgten brei weitere Dynastien einheimischer Könige, bis gegen
1100 die Assyrer der Vorherrschaft der Babylonier ein Ende fetzten.