Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden (Teil 3)

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Vogel von Falckenstein zum Gouverneur von Böhmen ernannt worden 
war, übernahm der General von Manteuffel den Oberbefehl 
über die Mainarmee und drang siegreich bis Würz bürg vor. Eben 
wurde dessen Feste Marienburg beschossen, als auch hier durch den . 
Nikolsbnrger Waffenstillstand den Feindseligkeiten ein Ende gemacht wurde. 
3. Friede. In dem Frieden zu Prag am 23. August, wo 
zwischen Preußen und Österreich nebst Sachsen verhandelt wurde, und in 
dem Frieden zu Berlin, wo Preußen mit den einzelnen süddeutschen 
Staaten die Friedensbedingungen beriet, wurde folgendes bestimmt: 
Österreich erkennt die Auflösung des Deutschen Bundes an und 
gibt seine Zustimmung zur Neugestaltung Deutschlands, ') ohne 
sich daran zu beteiligen; es tritt Venetien an Italien ab, verzichtet 
aus seine Rechte an Schleswig-Holstein und zahlt 60 Millionen 
Mark Kriegskosten. 
Sachsen zahlt 34) Millionen Mark Kriegskosten uud tritt 
dem Norddeutschen Bunde bei. 
Baliern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt bezahlen 
ebenfalls Kriegsentschädigungen, Bayern und Hessen-Darmstadt 
verlieren außerdem kleinere Gebietsteile an Preußen. 
Preußen erhält Schleswig-Holstein. Hannover, Kur- 
Hessen und Nassau nebst Frankfurt a. M.; diese Länder wurden 
nebst den abgetrennten bayerischen und hessischen Gebietsteilen als drei 
neue Provinzen dem Staate einverleibt. Der preußische Staat wurde 
um ein Viertel seines früheren Besitzstandes vergrößert und die westlichen 
Landesteile durch die neuen Erwerbungen mit der Hauptmasse zu 
einem zusammenhängenden Ganzen verbunden. Für die Seemacht gab 
die vorzügliche seemännische Bevölkerung von Schleswig-Holstein und 
Ostfriesland eine brauchbare Mannschaft. Da nur noch ein Zwölftel 
seiner Bevölkerung nicht deutsch war, prägte sich der deutsche Charakter 
des Staates noch schärfer aus.2) 
An die Stelle des Deutschen Bundes trat der Norddeutsche 
Bund unter Preußens Führung; zu ihm gehörten alle Staaten 
nördlich der Mainlinie, ferner das Königreich Sachsen und der nördlich 
gelegene Teil von Hessen-Darmstadt. Die gemeinsame Gesetz- 
gebung wurde durch den Bundesrat und den Reichstag aus- 
geübt. Die Bundesfarben waren fchwarz^weiß-rot. 
*) Der Deutsche Bund wurde am 24. August 1866 für aufgelöst erklärt. 
2) Zurbonseu, Repetitionsfragen.
	        
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