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Heinrich I. die Anordnung, daß alle Beratungen, Versamm-
lungen, Feste und Märkte innerhalb ihrer Ringmauern ge-
halten wurden. Die Städte erwarben im Lauf der Zeit
mancherlei Rechte und Freiheiten, z. B. die Erlaubnis, Münzen
zu schlagen, den Wildbann zu üben, Freiheit von Abgaben
bei Erbschaften, von Zöllen u. s. w. Auch errangen sie einen
eigenen Gerichtsstand, und die Befugnis, ihre Obrigkeit, Rat
und Bürgermeister aus ihrer Mitte zu wählen. Anfangs noch
dem landesherrlichen Vogte untergeordnet, entwickelten die
Städte immer mehr ihre eigene Verwaltung. Auch Land-
bewohner ließen sich in den dazu erbauten Vorstädten (Pfahl-
bürgen) nieder und hießen Pfahlbürger, und neben den freien
Wehrleuten und der ursprünglichen Burgmannschaft mußten
sich nun auch die Gewerbtreibenden zum Schutz der Stadt
bewaffnen.
Die Bewohner einer Stadt bestanden ursprünglich aus
freien Wehrleuten, welche Heinrich dahin berufen und mit
Besitz und Freiheiten ausgestattet hatte, aus Freigelassenen
und Hörigen. Aus den Nachkommen der ersten Klasse ent-
wickelten sich die sogenannten patricischen Geschlechter, die sich
von den anderen als höhere absonderten, zu den Hörigen ge-
hörten auch die Handwerker, die sich jedoch allmählich Selb-
ständigkeit errangen und das Zunftwesen ausbildeten, das den
Zweck hatte, durch Vereinigung der Handwerksgenossen das
Interesse des Handwerks zu heben und zu sichern. Die Zünfte
(Innungen, Gilden) hatten das Recht, Waffen zu führen und
bildeten ihr eigenes Zunftrecht aus. In der Folge erzwangen
sie sich die Teilnahme an der Verwaltung der städtischen An-
gelegenheiten.
Gegen die Macht und Blüte der Städte wandte sich der
ritterliche Adel. Die Raubritter insbesondere gefährdeten ihre
Sicherheit und schlössen Bündnisse gegen sie, wie der Bund
der Stellmeisen in der Mark und der der Schlegler in Schwaben.
Dagegen vereinigten sich bei der Unzulänglichkeit des kaiser-
lichen Schutzes die Städte zu Bündnissen, und so entstanden
der rheinische Städtebund, der schwäbische Städtebund, der mit
Eberhard dem Greiner blutige Fehde führte, und vor allem
die berühmte Hansa. Die Hansa, von Hamburg und Lübeck
gegründet (1241), hatte den Zweck, den Handel der Ostsee-
städte, die sich zu großem Reichtum erhoben hatten, bei der
Unsicherheit des Verkehrs gegen das Raubrittertum zu schützen
und zählte zur Zeit der Blüte des Bundes fünfundachtzig
Hansestädte, die auf besonderen .^M^A^des-
für internationale
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