Full text: Erzählungen aus der Geschichte des Mittelalters in biographischer Form (Teil 1)

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Heinrich I. die Anordnung, daß alle Beratungen, Versamm- 
lungen, Feste und Märkte innerhalb ihrer Ringmauern ge- 
halten wurden. Die Städte erwarben im Lauf der Zeit 
mancherlei Rechte und Freiheiten, z. B. die Erlaubnis, Münzen 
zu schlagen, den Wildbann zu üben, Freiheit von Abgaben 
bei Erbschaften, von Zöllen u. s. w. Auch errangen sie einen 
eigenen Gerichtsstand, und die Befugnis, ihre Obrigkeit, Rat 
und Bürgermeister aus ihrer Mitte zu wählen. Anfangs noch 
dem landesherrlichen Vogte untergeordnet, entwickelten die 
Städte immer mehr ihre eigene Verwaltung. Auch Land- 
bewohner ließen sich in den dazu erbauten Vorstädten (Pfahl- 
bürgen) nieder und hießen Pfahlbürger, und neben den freien 
Wehrleuten und der ursprünglichen Burgmannschaft mußten 
sich nun auch die Gewerbtreibenden zum Schutz der Stadt 
bewaffnen. 
Die Bewohner einer Stadt bestanden ursprünglich aus 
freien Wehrleuten, welche Heinrich dahin berufen und mit 
Besitz und Freiheiten ausgestattet hatte, aus Freigelassenen 
und Hörigen. Aus den Nachkommen der ersten Klasse ent- 
wickelten sich die sogenannten patricischen Geschlechter, die sich 
von den anderen als höhere absonderten, zu den Hörigen ge- 
hörten auch die Handwerker, die sich jedoch allmählich Selb- 
ständigkeit errangen und das Zunftwesen ausbildeten, das den 
Zweck hatte, durch Vereinigung der Handwerksgenossen das 
Interesse des Handwerks zu heben und zu sichern. Die Zünfte 
(Innungen, Gilden) hatten das Recht, Waffen zu führen und 
bildeten ihr eigenes Zunftrecht aus. In der Folge erzwangen 
sie sich die Teilnahme an der Verwaltung der städtischen An- 
gelegenheiten. 
Gegen die Macht und Blüte der Städte wandte sich der 
ritterliche Adel. Die Raubritter insbesondere gefährdeten ihre 
Sicherheit und schlössen Bündnisse gegen sie, wie der Bund 
der Stellmeisen in der Mark und der der Schlegler in Schwaben. 
Dagegen vereinigten sich bei der Unzulänglichkeit des kaiser- 
lichen Schutzes die Städte zu Bündnissen, und so entstanden 
der rheinische Städtebund, der schwäbische Städtebund, der mit 
Eberhard dem Greiner blutige Fehde führte, und vor allem 
die berühmte Hansa. Die Hansa, von Hamburg und Lübeck 
gegründet (1241), hatte den Zweck, den Handel der Ostsee- 
städte, die sich zu großem Reichtum erhoben hatten, bei der 
Unsicherheit des Verkehrs gegen das Raubrittertum zu schützen 
und zählte zur Zeit der Blüte des Bundes fünfundachtzig 
Hansestädte, die auf besonderen .^M^A^des- 
für internationale 
Schulbuchforschung 
Braunscbwolg 
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