Friedrichs des Großen RegententätiMt.
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zu erhalten. Er, der selbst mit Leib und Seele Soldat war, leuchtete als
Vorbild militärischer Tugenden seinen Offizieren voran. Diese entnahm
er, wenn möglich, nur dem Adel; mit Ausnahme bestimmter Waffen¬
gattungen, ernannte er nur notgedrungen, in Kriegszeiten, Bürgerliche zu
Offizieren. Von den Mannschaften bestand der größere Teil aus ge-
worbenenLeuten; denn aus wirtschaftlichen Gründen, um nicht zu viele
Arbeitskräste dem Ackerbau und dem Gewerbe zu entzichen, befreite Friedrich
noch größere Teile der Bevölkerung von der Wehrpflicht, als fem Vater
fchon getan hatte. So war das Heer freilich weit davon entfernt, ein
Volksheer zu fein; „der friedliche Bürger", fagte der König, „soll es gar
nicht merken, wenn die Nation sich schlägt". Der Dienst war streng; doch
wurde ein großer Teil der ausgebildeten Leute, wenn sie sich als zuver-
lässig erwiesen hatten, jährlich auf längere Zeit beurlaubt und konnte in
dieser Zeit einem Handwerk nachgehen. Wenn Friedrich Wilhelm I. die
preußische Infanterie geschaffen hat, so muß Friedrich der Große als der
Schöpfer der preußischen Kavallerie gelten, die sich bei Mollwitz schlecht
bewährt hatte, nachher aber die österreichische sogar überflügelte. Er ver-
stärkte allmählich die Armee bis auf annähernd 200 000 Mann. Für die
Invaliden trug er Sorge, indem er das Jnvalidenhaus zu Berlin erbaute.
Wie Friedrich alle Zweige der Staatsverwaltung leitete, überall
persönlich eingriff und entschied, ist oben berichtet worden. Von besonderer
Bedeutung ist seine Fürsorge für die Finanzen. Durch sorgfältige und Manzen,
sparsame Verwaltung hob er stetig die Staatseinkünfte. Um die Einnahmen
aus der Akzise zu steigern, berief er einige Jahre nach dem Hubertusburger
Frieden französische Steuerbeamte und richtete mit ihrer Hilfe die „Regie"
(Steuerverwaltung) ein. Für manche Verbrauchsgegenstände wurden die
Abgaben erhöht, und außer dem Salz wurden nun auch Kaffee und Tabak
für Regierungsmonopole erklärt, d. h. ihr Verkauf dem Staate vorbehalten,
der bestimmte Personen damit Betraute. Diese Bestimmungen, das Treiben
der „Kaffeeriecher", die Verwendung französischer Beamten erregte freilich
viel Mißfallen und Unmut.
Große Verdienste hat Friedrich auch um die Ausbildung des Rechts- Rechtswesen,
wesens. Eine seiner ersten Taten nach seiner Thronbesteigung war die
Abschaffung der Folter. Nachher war er stetig darauf bedacht, die Rechts-
pflege zu bessern; er darf als der Schöpfer des preußischen Richterstandes
bezeichnet werden. „Vor der Justiz sind alle Leute gleich", fagte er; „ein
Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ift gefährlicher und schlimmer
als eine Diebesbande." Das „Allgemeine Landrecht", dessen Be-
arbeitung und Zusammenfassung er von feinen erften Regierungsjahren an