Full text: Deutsche Geschichte der Neuzeit (Teil 2)

Friedrichs des Großen RegententätiMt. 
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zu erhalten. Er, der selbst mit Leib und Seele Soldat war, leuchtete als 
Vorbild militärischer Tugenden seinen Offizieren voran. Diese entnahm 
er, wenn möglich, nur dem Adel; mit Ausnahme bestimmter Waffen¬ 
gattungen, ernannte er nur notgedrungen, in Kriegszeiten, Bürgerliche zu 
Offizieren. Von den Mannschaften bestand der größere Teil aus ge- 
worbenenLeuten; denn aus wirtschaftlichen Gründen, um nicht zu viele 
Arbeitskräste dem Ackerbau und dem Gewerbe zu entzichen, befreite Friedrich 
noch größere Teile der Bevölkerung von der Wehrpflicht, als fem Vater 
fchon getan hatte. So war das Heer freilich weit davon entfernt, ein 
Volksheer zu fein; „der friedliche Bürger", fagte der König, „soll es gar 
nicht merken, wenn die Nation sich schlägt". Der Dienst war streng; doch 
wurde ein großer Teil der ausgebildeten Leute, wenn sie sich als zuver- 
lässig erwiesen hatten, jährlich auf längere Zeit beurlaubt und konnte in 
dieser Zeit einem Handwerk nachgehen. Wenn Friedrich Wilhelm I. die 
preußische Infanterie geschaffen hat, so muß Friedrich der Große als der 
Schöpfer der preußischen Kavallerie gelten, die sich bei Mollwitz schlecht 
bewährt hatte, nachher aber die österreichische sogar überflügelte. Er ver- 
stärkte allmählich die Armee bis auf annähernd 200 000 Mann. Für die 
Invaliden trug er Sorge, indem er das Jnvalidenhaus zu Berlin erbaute. 
Wie Friedrich alle Zweige der Staatsverwaltung leitete, überall 
persönlich eingriff und entschied, ist oben berichtet worden. Von besonderer 
Bedeutung ist seine Fürsorge für die Finanzen. Durch sorgfältige und Manzen, 
sparsame Verwaltung hob er stetig die Staatseinkünfte. Um die Einnahmen 
aus der Akzise zu steigern, berief er einige Jahre nach dem Hubertusburger 
Frieden französische Steuerbeamte und richtete mit ihrer Hilfe die „Regie" 
(Steuerverwaltung) ein. Für manche Verbrauchsgegenstände wurden die 
Abgaben erhöht, und außer dem Salz wurden nun auch Kaffee und Tabak 
für Regierungsmonopole erklärt, d. h. ihr Verkauf dem Staate vorbehalten, 
der bestimmte Personen damit Betraute. Diese Bestimmungen, das Treiben 
der „Kaffeeriecher", die Verwendung französischer Beamten erregte freilich 
viel Mißfallen und Unmut. 
Große Verdienste hat Friedrich auch um die Ausbildung des Rechts- Rechtswesen, 
wesens. Eine seiner ersten Taten nach seiner Thronbesteigung war die 
Abschaffung der Folter. Nachher war er stetig darauf bedacht, die Rechts- 
pflege zu bessern; er darf als der Schöpfer des preußischen Richterstandes 
bezeichnet werden. „Vor der Justiz sind alle Leute gleich", fagte er; „ein 
Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ift gefährlicher und schlimmer 
als eine Diebesbande." Das „Allgemeine Landrecht", dessen Be- 
arbeitung und Zusammenfassung er von feinen erften Regierungsjahren an
	        
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