56 Preußische und deutsche Geschichte vom Regierungsantritt Friedrichs des Gr. an.
bildeten, tatkräftigen Offizier von eiferner Festigkeit, vertreten. Als im
Jahre 1862 nach der Auflösung des Abgeordnetenhauses die Mehrheit
welche die Verwerfung des Gesetzes beschlossen hatte, durch die neuen
Wahlen verstärkt zurückkehrte, berief der König an die Spitze des Mini-
steriums den Herrn von Bismarck-Schönhanfen.
Otto von Bismarck war am 1. April 1815 in Schönhausen ge-
boren. Er hatte sich als Mitglied des Vereinigten Landtages und später
als Abgeordneter der zweiten Kammer durch die Klarheit seiner Auf-
faffung der politischen Verhältnisse, die Schneidigkeit und Schlagfertigkeit
feiner Rede einen Namen gemacht. 1851 war er als preußischer Ge-
sandter zum Deutschen Bundestag nach Frankfurt geschickt worden und
hatte hier mit Geschick und Energie die Stellung Preußens den öfter-
reichischen Anmaßungen gegenüber vertreten. Seit 1859 war er Gesandter
in St. Petersburg und im Mai 1862 in Paris.
Der Verfaffungskonflikt wurde unter ihm zunächst nicht zum Aus-
trag gebracht, sondern der Gegensatz zwischen der Regierung und der
Volksvertretung noch verschärst. Seine Bedeutung trat aber bald hinter
den großen Ereignissen zurück, welche die nächsten Jahre erfüllten und die
Einigung Deutschlands herbeiführten. In den Kriegen, durch die dies
Ziel erreicht wurde, bewährte sich das Werk des Königs, die reorgani-
sierte Armee. _ Der General Helmut von Moltke war damals bereits
Chef des Großen Generalstabes, dem im Kriege die Leitung der Heeres-
bewegungen obliegt. Geboren am 28. Oktober 1800 in Parchim in
Mecklenburg, trat er zunächst in dänische Dienste, später in preußische.
Eine längere Urlaubsreise führte ihn nach Konstantinopel. Er nahm an den
Kämpfen des Sultans gegen Mehemed Ali von Ägypten teil, nach feiner
Rückkehr gehörte er fast ununterbrochen dem Generalstab der Armee an.
§ 65. Der Deutsch-Dänische Krieg 1864. Als die deutschen Groß-
mächte Preußen und Österreich dem Londoner Protokoll beitraten und
die Nachfolge der Glücksburger Linie auch in den Herzogtümern Schles-
wig und Holstein anerkannten, gefchah dies erst, als Dänemark sich
verpflichtet hatte, die Rechte der Herzogtümer zu fchonen, sie niemals
den Dänen unterzuordnen, Schleswig insbesondere nicht einzuverleiben,
die deutsche Nationalität nicht zu unterdrücken und endlich Holstein nach
seiner alten Verfassung zu regieren. Diese Verpflichtungen wurden nicht
innegehalten, vielmehr durch die von Friedrich VII. erlassene Gesamt-
verfassung für Dänemark und Schleswig-Holstein die Rechte der Herzog-
tümer verletzt. Da nun Holstein und Lauenburg zum Deutschen Bunde
gehörten, so erhob der Bundestag in Frankfurt dagegen Protest, sandte
eine Exekutionstruppe nach Holstein und erzwang die Annahme
eines Teiles seiner Forderungen.
Diese Exekution aber war ins Stocken geraten, und 1863 begann
man in Kopenhagen von neuem, Bestimmungen der Gesamtverfassung in