Full text: Das Römische Reich unter den Kaisern, Deutsche und Preußische Geschichte bis 1740 (Teil 2)

2. Der Dreißigjährige Krieg. 
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Herren seiner Zeit. Als er, durch Krankheit genötigt, das Kommando 
niederlegte, übernahm Karl Gustav Wrangel den Oberbefehl. Auf 
feiten der Bayern zeichnete sich der kühne Reiterführer Johann von 
Werth aus, der bis vor Paris streifte. 
Ungeheuer waren die Leiden, unter denen alle Teile des deutschen Vater- 
landes seufzten. Das flache Land war fast vollständig verwüstet. Die Bauern, 
ihrer Habe und ihres Gutes beraubt, hatten sich zerstreut oder waren nmge- 
kommen, die jungen und kräftigen Leute hatten Kriegsdienste genommen, wer 
es irgend vermochte, schloß sich dem wüsten, marodierenden Troß der Heere an. 
Die Kriegszucht war verfallen, Plünderungen, Grausamkeiten, Erpressungen 
gegen die Bewohner waren die Regel. Der Wohlstand hörte auf. Ob- 
schon die Städte weniger unter den Plünderungen der feindlichen Truppen 
litten, gingen auch sie zurück, weil fast aller Handel lahmgelegt war. 
Das Geld wurde verschlechtert; Edelmetall verschwand beinahe aus dem 
Verkehr. Man sehnte sich nach dem Frieden. 1641 traten die Gesandten 
der verschiedenen Staaten zu Unterhandlungen zusammen. Noch zuletzt 
legte sich der schwedische General Königsmark vor die Stadt Prag, deren 
Kleinseite er erobert hatte, als die Boten den Abschluß des Friedens 
verkündigten. 
§ 126. Der Westfälische Friede. Am 24. Oktober 1648 wurde endlich 
der Friede zu Münster und Osnabrück abgeschlossen. 
a) Er hatte eine große Anzahl territorialer Veränderungen 
zur Folge: 
1. An Schweden fiel Vorpommern mit den Odermündnngen und 
Rügen, Wismar und die Stifter Bremen und Verden. Dazu empfing es 
eine Geldentschädigung. 
2. Frankreich erhielt die Stadt Breisach, die Landgrafschaft Ober- 
und Unterelsaß, den Sundgau und die Landvogtei der zehn vereinigten 
Reichsstädte im Elsaß. Seine Oberherrschaft über Metz, Tonl, Verdun 
(vgl. § 107) wurde ebenso wie 
3. die Unabhängigkeit der Niederlande und 
4. die Unabhängigkeit der Schweiz anerkannt. 
Unter den territorialen Änderungen innerhalb des Reiches sind die 
wichtigsten: 
1. Brandenburg nimmt Hinterpommern in Besitz und wird für 
den Verlust von Vorpommern durch die Bistümer Minden, Halberstadt, 
Kammin und durch die Anwartschaft auf Magdeburg entschädigt. 
2. Bayern behält die Oberpsalz und die Kurwürde. 
3. Die Rheinpfalz mit einer neugeschaffenen achten Kurwürde kommt 
an den Sohn (des inzwischen verstorbenen) Friedrichs V. 
b) Innere Reichsangelegenheiten. Wofern nicht besondere Rege¬ 
lungen im Frieden vorgenommen sind, wird der Zustand von 1618 
pfeifet, Geschichte. II. B. o
	        
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