Full text: Von der Reformation bis zur Französischen Revolution (Bd. 4)

108 England Republik 1649—60. 
Das Heer bemächtigte sich der Hauptstadt, und die Offiziere 
sprengten das Parlament auseinander (December 1648); 
es blieben nur noch 60 Mitglieder in demselben zurück, und 
diese waren alle eifrige Independenten. Man nannte sie 
das Rumpfparlament. 
Die Independenten und Cromwell hatten sich auch des 
unglücklichen Königs bemächtigt und klagten ihn nun als 
einen Verräther und Feind des englischen Volkes auf den 
Tod an. Es ward ein Gerichtshof eingesetzt, zu dem auch 
Cromwell gehörte, und der König wurde verurtheilt. Am 
30. Januar 1649 fiel sein Haupt unter dem Beile des 
Henkers. Cromwell hatte von einem Fenster aus der Hin¬ 
richtung zugesehen und sagte, als man das blutige Haupt 
„des Verräthers" dem Volke gezeigt, ruhig zu den Um¬ 
stehenden: „Jetzt ist die Religion gerettet und die Feiheit 
von Tausenden gegründet. Die Grundpfeiler der englischen 
Republik sind befestigt. Laßt uns jetzt unser Leben daran 
wagen, deu Staat blühend zu machen und die Ruhe von 
außen zu erhalten". 
Gleich nach der Hinrichtung des Königs erklärte das 
Rumpfparlament England zur Republik, welche von 1649 
— 1660 dauerte. Anfangs führte in derselben ein Staats¬ 
rath aus 41 Mitgliedern die Regierung; aber die Seele der 
jungen Republick war Cromwell, der seine Herrschaft auf 
die Armee stützte. Als die Irländer und die Schotten den 
flüchtigen Sohn des Hingerichteten Karl I., Karl II., als 
König anerkannten und seine Wiederherstellung mit den 
Waffen erzwingen wollten, warf Cromwell beide nieder und 
erstickte den Aufstand in Strömen Blutes. Auch in England 
wurden die königlich Gesinnten mit blutiger Härte verfolgt. 
Das Volk litt unter dem militärischen Drucke Cromwells 
weit mehr, als unter den Königen; aber sein Herrschergeist 
erhob doch England zu großer Macht und Blüthe. Kaum 
waren Karl und die Schotten besiegt und der Prätendent 
zur Flucht gezwungen, so erließ das Parlament aus Crom¬ 
wells Antrieb die Schifffahrtsacte (1651), wonach bei 
Strafe der Confiscation von Schiff und Ladung andre fee-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.