Innere Zustände in Deutschland im 13. Jahrhundert.
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von Nursia (ber 93enediftinerregel) folgte eine gaüze Reihe von Ge-
nossenschaften, bie sich von ben Benediktinern abzweigten, bie Kluniazenser
(§ 46), bie Zisterzienser (§ 55), bie Prämonstratenser, bie Kar¬
täuser usw., unb zwar entwickelten sich in ber Regel neben ben Mönchs¬
orben auch Gemeinschaften von Nonnen gleichen Namens unb gleicher Regel.
Die Klöster waren nicht nur Stätten ber Frömmigkeit, bes Fleißes unb ber
Mäßigkeit, sonbern sie haben sich auch burch Urbarmachung unb Anbau bes
Bobens, burch Seelsorge unb Jugenderziehung, burch Aufbewahrung unb
Vervielfältigung ber Schriften bes Altertums, burch Pflege ber Wissenschaften
unb Künste bie größten Verbienste erworben.
Besonbere Erwähnung verbienen bie Klöster St. Gallen unb Reichenau
(§ 32), Murbach in ben oberen Vogesen, Hohenburg auf bem Odilien-
berg, eine Stiftung ber ältesten elsässischen Herzogsfamilie, zu Friebrich
Barbarossas Zeiten berühmt burch bie Äbtissin Herrab von Landsberg,
bie eine mit Bilbern ausgestattete Zusammenfassung bes damaligen Wissens,
ben Hortus deliciamm, herausgegeben hat, sodann Weißenburg, wo
Otfried schon im 9. Jahrhunbert auf Gruub ber Evangelien bas Leben Christi
in beutschen Reimversen barstellte, unb Gorze bei Metz; im oberen Schwarz-
walb St. Peter, eine zähringische Familienstiftung, unb St. Blasien, im
heutigen Württemberg Hirsau mit seiner berühmten Bauschule, im Weser¬
gebiete Fulda unb Hersfelb (§ 32), unb bie zur Zeit ber sächsischen Kaiser
hochberühmten Bilbungsstätten Korvey unb Ganbersheim.
Dazu kommen im Beginn bes 13. Jahrhunberts bie von bem Spanier
Dominikus gestifteten Dominikaner unb bie von bem Italiener Frau-
ziskus von Assisi ins Leben gerufenen Franziskaner, bie bas Gelübbe
ber Armut im strengsten Sinne burchsühren unb baher Bettelorben heißen.
Sie betrachten als ihre Hauptaufgabe bie ©eelforge, bas Beichtehören unb
das Prebigen unb fiedeln sich baher meist in ben Stäbten an.
Eine Vereinigung von Ritter- und Ordenswesen zeigen die Ritter-
orben, die währenb ber Kreuzzüge gestiftet worben finb; ihre Mitglieber
verpflichten sich zum Schutz ber Pilger, zur Verpflegung ber Kranken, zur
Beschirmung ber heiligen Stätten unb zum Kamps gegen bie Ungläubigen.
Die Ritter des Hospitals zu Jerusalem, nach ihrem Patron Johannes dem
Täufer meist Johanniter genannt, wurden 1113, die Tempelherrn ober
Templer, nach ihrem Sitz in Jerusalem, ber an ber Stelle bes salomonischen
Tempels stehen sollte, genannt, 1127 vom Papste bestätigt. Dazu kommen
ber Deutsche Ritter- unb ber Livlänbische Schwertorben (§ 73).
§ 71. Die Städte. Städte im eigentlichen Sinne kannte bas frühere
Mittelalter nicht. Sie erscheinen im 11. Jahrhunbert zuerst am Rhein, im
12. mehrt sich ihre Zahl, im 13. erfolgen zahlreiche Gründungen. Drei¬
einhalbhundert sind damals in Norddeutschland allein angelegt worden. Eine
Stadt mußte einen Markt und eine Befestigung hoben, sie hat ein be¬
sonderes Gericht, ist in späterer Zeit unabhängig in der Ordnung
ihrer Angelegenheiten, wird von einem eigenen Stadtrat verwaltet,
zahlt dem Landesherrn nur wenig Abgaben und ist nur in beschränktem
Umfange zum Kriegsdienst verpflichtet.
Der Germane hatte für das Leben in der Stadt feine Vorliebe. Die
ältesten städtischen Niederlassungen entwickelten sich ans den römischen Lagern
und Kastellen am Rhein (Strasburg, Mainz) und an der Donau (Augsburg,
■Pfeifer, Geschichte. IL (©..©.«$.) 5