Full text: Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte

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Reichswürden die Grzbischöfe von Mainz, Trier und Köln. 
Die übrigen Erzbischöfe waren die von Salzburg, Prag, Olmütz, Magde- 
bürg und Bremen. Es gab Welt- und Klostergeistliche, Mönchs- 
und' Nonnenklöster. Die Mönche und Nonnen, welche eine 
gemeinsame Klosterregel beobachteten, bildeten einen Orden 
und führten einen gemeinschaftlichen Namen. Solche Orden waren 
die Benediktiner, die Kartäuser und die Bettelmönchsorden der 
Franziskaner und Dominikaner, welche nach 1200 von Franz 
von Assisi in Italien und von Dominikus in Spanien ge- 
stiftet waren und die Aufgabe hatten, das Volk zu belehren 
und die Ketzer zu bekehren. 
3. Der Benediktinerorden wurde schon um 530 von dem Italiener 
Benedikt gestiftet, und seine Vorschriften für das Zusammenleben dienten 
den meisten Mönchsorden zur Grundlage. Um 1100 entstand in Frankreich 
bei Grenoble in der Danphine der Kartäuserorden, der strengste Mönchs-- 
orden, der zur Einsamkeit und zum Schweigen verpflichtet war und außer 
dem Gottesdienst mit Handarbeit und Abschreiben sich beschäftigte. Die 
Bettelmönche aber wollten nicht bloß ein gänzlich entsagendes Leben führen, 
sondern dabei auch Einfluß auf das Volk ausüben. Franz von Assisi, 
der Sohn eines reichen Kaufmannes, zog sich von allen Freuden der 
Welt zurück, lebte wie eiu Bettler mit Bettlern, pflegte die Kranken und 
stiftete endlich einen Mönchsverein, dessen Mitglieder ttt gänzlicher Armuth 
und nur von Almosen leben, dabei dem Volke das Evangelium predigen 
und die Ketzer bekehren sollten. Eine braune Kutte mit einer Kaputze, 
vou einem strick umgürtet, war die Ordenstracht. Zu den Dominikanern, 
welche zugleich Juqutsitionsrichter waren, und den Franziskanern kamen 
noch die Augustiner und Karmeliter. Durch die Päpste erhielten die 
Bettelmönche Freiheit von aller weltlichen und bischöflichen Gerichtsbarkeit. 
Sie waren ihre bereitwilligsten Werkzeuge, gleichkam ihr stehendes Heer. 
Wohin das Schwert nicht kam, drang der Bettelmönch mit Bann und 
Interdikt. 
4. Nicht weniger zahlreich waren die Abstufungen bei dem 
Adel vom Kaiser bis zum Edelmann. Wer ein größeres Freigut 
oder Lehnsgut besaß und den Heerdienst zu Pferde leistete, gehörte zum Adel. 
Das Oberhaupt de§ deutschen Reiches und der Oberlehnsherr war der Kaiser, 
er wurde zu Aachen gekrönt. Ihm zunächst stand der hohe Adel, die Herzöge 
Markgrafen und Grasen. Nach dem Fall der Hohenstaufen gab es in 
Deutschland eiu Königreich Böhmen; zehn Herzogthümer: Ostreich, Steier- 
mark, Kärnthen, Baiern, Sachsen, Brauuschweig-Lüneburg, Schlesien, 
Pommern, Brabant, Lothringen;' die Pfalzgrafschaft bei Rhein; sechs 
Markgrafschaften: Brandenburg, Meißen, die Lausitz, Mähren, Kraut, 
Jstrien; zwei Landgrafschaften:' Thüringen und Hessen; die Burggrafschaft 
Nürnberg und viele Grafschaften; sämmtliche Fürstentümer waren schon 
erblich, während der König gewählt wurde. 
5. Eine besondere Würde des Adels war die Nitterwürde, 
die aber nicht erblich war. Seit den Zeiten Heinrichs I. bildeten die 
Ritter (Reiter) und die Reiteret den Kern des deutscheu Heeres; die 
Geringeren kämpften zu Fuß. Die Ritter waren später von Kopf bis zu Fuß 
ttt Eisen gehüllt, auch die Pferde waren mit Eisen bedeckt. Sie tragen
	        
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