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Reichswürden die Grzbischöfe von Mainz, Trier und Köln.
Die übrigen Erzbischöfe waren die von Salzburg, Prag, Olmütz, Magde-
bürg und Bremen. Es gab Welt- und Klostergeistliche, Mönchs-
und' Nonnenklöster. Die Mönche und Nonnen, welche eine
gemeinsame Klosterregel beobachteten, bildeten einen Orden
und führten einen gemeinschaftlichen Namen. Solche Orden waren
die Benediktiner, die Kartäuser und die Bettelmönchsorden der
Franziskaner und Dominikaner, welche nach 1200 von Franz
von Assisi in Italien und von Dominikus in Spanien ge-
stiftet waren und die Aufgabe hatten, das Volk zu belehren
und die Ketzer zu bekehren.
3. Der Benediktinerorden wurde schon um 530 von dem Italiener
Benedikt gestiftet, und seine Vorschriften für das Zusammenleben dienten
den meisten Mönchsorden zur Grundlage. Um 1100 entstand in Frankreich
bei Grenoble in der Danphine der Kartäuserorden, der strengste Mönchs--
orden, der zur Einsamkeit und zum Schweigen verpflichtet war und außer
dem Gottesdienst mit Handarbeit und Abschreiben sich beschäftigte. Die
Bettelmönche aber wollten nicht bloß ein gänzlich entsagendes Leben führen,
sondern dabei auch Einfluß auf das Volk ausüben. Franz von Assisi,
der Sohn eines reichen Kaufmannes, zog sich von allen Freuden der
Welt zurück, lebte wie eiu Bettler mit Bettlern, pflegte die Kranken und
stiftete endlich einen Mönchsverein, dessen Mitglieder ttt gänzlicher Armuth
und nur von Almosen leben, dabei dem Volke das Evangelium predigen
und die Ketzer bekehren sollten. Eine braune Kutte mit einer Kaputze,
vou einem strick umgürtet, war die Ordenstracht. Zu den Dominikanern,
welche zugleich Juqutsitionsrichter waren, und den Franziskanern kamen
noch die Augustiner und Karmeliter. Durch die Päpste erhielten die
Bettelmönche Freiheit von aller weltlichen und bischöflichen Gerichtsbarkeit.
Sie waren ihre bereitwilligsten Werkzeuge, gleichkam ihr stehendes Heer.
Wohin das Schwert nicht kam, drang der Bettelmönch mit Bann und
Interdikt.
4. Nicht weniger zahlreich waren die Abstufungen bei dem
Adel vom Kaiser bis zum Edelmann. Wer ein größeres Freigut
oder Lehnsgut besaß und den Heerdienst zu Pferde leistete, gehörte zum Adel.
Das Oberhaupt de§ deutschen Reiches und der Oberlehnsherr war der Kaiser,
er wurde zu Aachen gekrönt. Ihm zunächst stand der hohe Adel, die Herzöge
Markgrafen und Grasen. Nach dem Fall der Hohenstaufen gab es in
Deutschland eiu Königreich Böhmen; zehn Herzogthümer: Ostreich, Steier-
mark, Kärnthen, Baiern, Sachsen, Brauuschweig-Lüneburg, Schlesien,
Pommern, Brabant, Lothringen;' die Pfalzgrafschaft bei Rhein; sechs
Markgrafschaften: Brandenburg, Meißen, die Lausitz, Mähren, Kraut,
Jstrien; zwei Landgrafschaften:' Thüringen und Hessen; die Burggrafschaft
Nürnberg und viele Grafschaften; sämmtliche Fürstentümer waren schon
erblich, während der König gewählt wurde.
5. Eine besondere Würde des Adels war die Nitterwürde,
die aber nicht erblich war. Seit den Zeiten Heinrichs I. bildeten die
Ritter (Reiter) und die Reiteret den Kern des deutscheu Heeres; die
Geringeren kämpften zu Fuß. Die Ritter waren später von Kopf bis zu Fuß
ttt Eisen gehüllt, auch die Pferde waren mit Eisen bedeckt. Sie tragen