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IX. Abschnitt. König Friedrich Wilhelm IV.
Baden. Jener wurde (vom 6.—9. Mai 1849) von preußischen
Truppen unterdrückt. Ein anderes preußisches Heer unter dem
Prinzen von Preußen (dem jetzigen Kaiser) zog nach der Rhein-
Pfalz und nach Baden, schlug die Empörung nieder und stellte
die Ordnung wieder her. Ein drittes preußisches Heer unter
dem General Wranael war nach Schleswig-Holstein gezogen,
um die Rechte dieser beiden Herzogthümer gegen die Gewalt-
thaten des Dänenkönigs zu vertheidigen. J(m 23. April 1848.
erstürmten die preußischen Garden das Dane wirk bei Schleswig
und brachten am,5. Juni den Dänen bei Düppel eine Nieder-
läge bei. Am 26. August schloß der König mit Dänemark den
Waffenstillstand von Malmoe, nach welchem für beide
Herzogthümer eine gemeinschaftliche Regierung eingesetzt werden
sollte, die zur Hälfte Deutschland, zur anderen Hälfte Däne-
mark zu bestellen hätte. In dem Londoner Protokoll vom
8. Mai 1852 wurden den Herzogthümern ihre Rechte von
Seiten Dänemarks von Neuem gewährleistet, aber, wie wir
später sehen werden (§. 52), nicht gehalten.
Am 18. Mai 1848 war zu Frankfurt a. M. die deutsche
Nationalversammlung zusammengetreten, um die Verfassung für
ein neues deutsches Reich zu berathen. Nach Vollendung dieses
Verfassungswerkes wählte die Versammlung den König zum
deutschen Kaiser, der sich aber weigerte, diese Würde an-
zunehmen (3. April 1849), da er die deutschen Fürsten und
freien Städte, ohne deren Zustimmung die Verfassung zu Stande
gekommen sei, in ihren Rechten nicht verletzen wollte. Dagegen
machte der König wiederholte Versuche, eine Einheit Deutsch-
lands herzustellen, indem er mit den einzelnen Fürsten in
Unterhandlung trat. Mit Sachsen und Hannover schloß er am
28. Mai 1849 das „Dreikönigsbündniß", dem beizutreten
auch die anderen deutschen Fürsten eingeladen wurden.^ Ein
Parlament sollte zu Erfurt zusammentreten/um eine neue Ver-
sassuug zu berathen. Aber Oesterreich, das auf sein bisheriges
Uebergewicht in Deutschland nicht verzichten mochte, widerstrebte
und hinderte das Zustandekommen dieses Verfasfuugswerkes,
indem es Sachsen und Hannover von jenem Bündnisse abzu-
ziehen wußte. Nicht besser erging es einem zweiten Versuche
des Königs, mit den ihm treu gebliebenen Fürsten eine Eini-
guug herzustellen. Er schloß mit ihnen die „Union" und am
20. März 1850 trat zu Erfurt das Parlament zusammen.
Dagegen erklärte sich Oesterreich und die mit ihm verbündeten
Staaten; am 16. Mai 1850 stellte es den alten Bundestag
wieder her und forderte die Fürsten der „Union" auf, denselben