32 Zweiter Zeitraum. Von der Gründung des sränk. Reiches bis zu seiner Teilung.
3. Die Stellung der Germanen zum Christentum. Die Westgermanen
blieben zunächst Heiden; ja das Christentum wurde sogar in den von
ihnen besetzten Gebieten, wo es bereits Wurzel geschlagen hatte, fast ganz
wieder ausgerottet, so in den Rhein- und Donaulanden und in Britannien.
Bei ihrem Übertritt zur christlichen Lehre wurden die Westgermanen römisch-
katholisch. Die Ostgermanen nahmen das arianische Bekenntnis an,
traten aber später, mit Ausnahme der Wandalen und Ostgoten, zur katho-
tischen Kirche über.
4. Die Völkerwanderung in der deutschen Dichtung. Das Andenken
an die Völkerwanderung, als das Heldenzeitalter des Germanen-
tu ms, hat im deutschen Volke jahrhundertelang sich lebendig erhalten.
Zahlreiche Lieder von Ermanarich, Dietrich von Bern, Gunther, Etzel und
andern Kriegshelden gingen von Mund zu Mund. Sie haben dann später
lebenden Dichtern den Stoff zu größeren Heldengesängen (Volksepen) ge-
geben, unter denen das um 1200 entstandene Nibelungenlied das
bedeutendste ist.
Zweiter Zeitraum.
Von der Gründung des fränkischen Reiches bis zu seiner Teilung
im Vertrage von Verdnn. Die Westgermanen mit Romanen
in einem Staate vereinigt.
I. Die Merowinger (481—751).
1. i>ie Worgänger Khtodwigs.
Unter den Gaukönigen der Salfranken tritt das Geschlecht der Mero-
winger immer mehr hervor. Seine Anfänge sind in Dunkel gehüllt.
Der sagenhafte Ahnherr Merowech soll auf den katalaunischen Feldern
mitgekämpft haben. Bald nach dieser Schlacht begegnet uns der König
Childerich, der in Tournai (Doornick) Hof hielt, wo man im Jahre 1653
sein Grab gefunden hat. Sein Sohn ist Chlodwig (= Ludwig).
2. Ghtodwig, der Gründer des vereinigten Arankenreiches.
Als fünfzehnjähriger Jüngling auf den Thron gelangt, verfolgte er mit
rücksichtsloser Entschlossenheit und mit allen Mitteln der Gewalt und List
die beiden Ziele, ganz Gallien zu erobern und alle Franken
unter seinem Zepter zu einigen. Das erste hat er zum großen
Teile, das zweite vollständig erreicht. Bei seinem Regierungsantritt bestanden