Full text: Neuere Geschichte von der Französischen Revolution bis zur Jetztzeit (Bd. 4)

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Österreich erkennt die Auflösung des Deutschen Bundes an 
und gibt seine Zustimmung zur Neugestaltung Deutschlands, ohne 
sich daran zu beteiligen; es tritt Venetien an Italien ab, verzichtet 
auf seine Rechte an Schlesmig-Holstein und zahlt Kriegskosten. 
Sachsen zahlt Kriegskosten und tritt dem Norddeutschen Bunde 
bei. Bayern, Württemberg, Baden und Hessen- 
Darmstadt zahlen ebenfalls Kriegsentschädigungen; Bayern und 
Hessen-Darmstadt verlieren außerdem kleinere Gebietsteile an Preu- 
ßen. Die weise Schonung Österreichs und der süddeutschen Staaten 
ließ die Möglichkeit eines späteren Zusammengehens offen. 
Preußen erhielt Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen 
und Nassau nebst Frankfurt ct. M. Diese Länder wurden mit den 
abgetrennten bayerischen und hessischen Gebietsteilen als drei neue 
Provinzen dem Staate einverleibt. Der preußische Staat wurde so 
um ein Viertel seines früheren Besitzstandes vergrößert und die 
westlichen Landesteile durch die neuen Erwerbungen mit der Haupt- 
masse zu einem zusammenhängenden Ganzen verbunden. Für die 
Seemacht gab die vorzügliche seemännische Bevölkerung von 
Schleswig-Holstein und Ostfriesland eine brauchbare Mannschaft. 
Da jetzt nur noch ein Zwölftel der Bevölkerung Preußens nicht 
deutsch mar, prägte sich der deutsche Charakter des Staates noch 
schärfer aus. 
Der Verfassung? st reit in Preußen mürbe nach dem so 
glücklich beenbeten Kriege baburch beigelegt, baß bie von ber Re¬ 
gierung erbetene Jnbemnität, b. h. Genehmigung ber in ber 
bubgetlosen Zeit gemachten Ausgaben, vom ßanbtag erteilt mürbe. 
Der Norddeutsche Bund. An bie Stelle bes Deutschen Bunbes, 
eines Staatenbunbes, trat ber Norbbeutsche Bunb als fest 
geschlossener Bunbesstaat; zu ihm gehörten alle Staaten nörblich 
ber Mainlinie, ferner bas Königreich Sachsen unb ber nörblich ge¬ 
legene Teil von Hessen-Darmstabt. Nach ber neuen Bunbesverfassung 
erhielt Preußen bas erbliche Präsibium im Bunbe unb ben 
Oberbefehl über bas Bunbesheer im Kriegsfalle. Ein Bun- 
beskanzler, ben ber König von Preußen ernennt, mürbe mit 
ber Leitung ber gesamten Geschäfte beauftragt. Die gemein¬ 
same Gesetzgebung mürbe burch ben Bunbesrat unb ben 
aus allgemeinen, gleichen unb birekten Wahlen hervorgehenben 
Reichstag ausgeübt. Der Bunb bilbete ein einheitliches Post- 
unb Telegraphengebiet. Die Bunbesfarben maren schmarz- 
meiß-rot.
	        
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