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Bei der Neubearbeitung waren in erster Linie die Bestimmungen der
Lehrpläne vom 6. Januar 1892 maßgebend. Altertum und Mittelalter sind
also, was äußere Ereignisse betrifft, kürzer gefaßt, dagegen ist die neuere Zeit
mit besonderer Rücksicht auf die innere Entwicklung erweitert. Durch wohl-
gegliederten Aufbau und klare Gruppierung des gehörig gesichteten Lern-
stosfs (nur um ihn, nicht um den Lehrstoff überhaupt handelt es sich ja) sowie
durch zusammenfassende Rückblicke, die das Eigentümliche und Unterscheidende
der einzelnen Zeiträume scharf hervorheben, soll das Verständnis der Entwicklung
als einer zusammenhängenden erleichtert werden.
Was den Kanon betrifft, so ist der in der Rheinprovinz eingeführte auf-
genommen, inbezng auf den Text zu den Zahlen aber hat Verf. einen selbständigen
Weg einschlagen zu müssen geglaubt. S. neben den Herrschernamen bedeutet
Sohn des Vorgängers. Sachlich zusammengehörige Ereignisse sind durch wage-
rechte Striche, in 1 Jahr fallende durch eine Klammer verbunden, wenn keine
ununterbrochene Auseinanderfolge von Zahlen stattfindet. Die Thatsachen aus
derbrandenburgisch-preußischeu Geschichte, abgesehen von den Jahren 1656—1763
und 1864—1871, sind durch vorgesetzte Sterne kenntlich gemacht. Für die
obere Stufe sind nur die unentbehrlichsten Zahlen eingesetzt, um den subjektiven
Ansichten völlig freien Spielraum zu lassen. Das Büchlein ist absichtlich so
eingerichtet, daß die noch gewünschten Zahlen links neben den Text geschrieben
werden können. Geographische Angaben sind vermieden, damit der Schüler zu
möglichst häufigem Gebrauche der Karte gezwungen wird.
Auf den Anhang HI möchte ich die Aufmerksamkeit besonders gerichtet
wissen.^) Trotz aller sorgfältigen Gliederung bleibt der Stoff ein toter, wenn er
nicht nach leitenden Gesichtspunkten der verschiedensten Art durch gruppierende
Gesamtwiederholuugeu (wie sie in den neuen Lehrplänen S. 43 besonders
*) Über die an die geschichtlichen Lehrbücher zu stellenden Anforderungen werde ich
im Dezemberhest der „Zeitschrift für das Gymnasialwesen" eingehender handeln.