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der arbeitsstillen Zeit Schüler bei sich versammeln. 5000 Bauernsöhne sind
schon durch solche Schulen hindurchgegangen. Endlich scheut die elsaß-loth¬
ringische Regierung keine Mühe, die einzelnen Gemeinden zur Gründung von
Fortbildungsschulen anzuregen und sie zu unterstützen. Die hohen Beamten
der Regierung selber werden nicht müde, die Gemeinden zu bereisen und den
Gemeindevorständen die Vorteile einer besseren Bildung der jungen Bauern¬
söhne auseinanderzusetzen; und sind die Schulen einmal gegründet, so unter¬
stützt sie die elsaß-lothringische Regierung mit Rat und Tat. Zur Belehrung
der selbständigen Landwirte aber läßt dieselbe Regierung andere Beamte das
Land bereisen und aufklärende Vorträge halten. An den elsaß-lothringischen
Landwirten ist es nun, alle die Gelegenheiten zu benutzen, um sich die geistige
Ausrüstung für ihren Beruf zu verschaffen, zu ihrem eigenen Wohle und
zum Wohle des elsaß-lothringischen Staates, wie des großen deutschen
Vaterlandes.
Zu Verbesserungen anregen muß und soll die Staatsregierung, und
sie tut es in weitgehendem Maße. Wo sie nicht kraft eigener Mittel ein¬
greifen kann, da veranlaßt sie wenigstens die Landwirte, daß sie sich selber
helfen. Das ist in einem Staate mit klein- und mittelbäuerlicher Wirtschaft
besonders notwendig. Der Großgrundbesitzer ist der Regel zugleich Kaufmann.
Er kümmert sich darum, wann und wo er seine Erzeugnisse am besten ver¬
kaufen oder Waren, die er braucht, (Dünge- und Futtermittel, Samen usw.)
am besten einkaufen kann. Der Klein- und Mittelbauer hat wenig Gelegenheit
dazu. Es ist ja nur wenig, was er verkaufen kann; er braucht das Geld
uud muß deswegen meist möglichst bald nach der Ernte verkaufen. An Dünge-
und Futtermitteln, Sämereien braucht er nur geringere Mengen. Er kauft
deshalb beim Kleinhändler in der Nähe und zahlt darum höhere Preise als
der Großgrundbesitzer, der größere Mengen zumeist aus erster Hand bezieht.
Nun, was der einzelne Klein- und Mittelbauer nicht vermag, ist der
Vereinigung aller möglich. Woher aber soll die Anregung zu dieser Ver¬
einigung kommen? Der einzelne Landwirt kennt gewöhnlich nur seine Dorf¬
genossen, er hat auch keine Zeit, bei seinen Berufsgenoffen in andern Dörfern
vorzusprechen, um zu versuchen, sie für einen Verein zu gewinnen. Da muß
wieder der Staat eingreifen. Die Regierung unseres Landes hat in der
Gründung landwirtschaftlicher Vereine seit 1870 schon ganz Bedeutendes
geleistet. Vor 1870 waren nur geringe Anfänge zu solchen Vereinen vor¬
handen. Da griff im Jahre 1888 der Landesherr von Elsaß-Lothringen,
der Kaiser, ein und ordnete die Bildung von Kreisvereinen an. Der Kaiser¬
liche Statthalter hat den Vorsitzenden eines solchen Kreisvereins zu ernennen.
Rund 39 0O0 Landwirte waren im Jahre 1910 in solchen Kreisvereinen