Das hessische und Weser-Bergland. 
253 
Freiheit und Selbständigkeit und seinen von den 
Vätern übererbten Götterglauben im Kampfe mit den Franken erst 
nach Zertrümmerung seiner ganzen Volkskraft aufgab, so hält auch 
jeder einzelne Sachse mit grosser Zähigkeit an seinen Rechten, 
an über liefert en Anschauungen, Sitten und Gebräuchen 
fest. Die Stammeseigenschaften konnten §ich umso reiner erhalten, 
als auch in der Beschäftigung und in der Lebensweise der Bevöl¬ 
kerung sich wenig änderte; diese ist wie die hessische eine vor¬ 
wiegend ackerbautreibende und in ländlichen Wohnsitzen lebende 
geblieben. Weil der Sachse Neuerungen weniger leicht zugänglich 
ist als der Franke, ist er auch im Verkehr verschlossener 
als dieser. 
3. Bie Betrachtung der staatlichen Verhält¬ 
nisse in der Landschaft. 
a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete. 
Den Hauptanteil an der Landschaft hat Preussen, von wel¬ 
chem 2 Provinzen, Westfalen und H e s s en - N a s s au, in ihrem 
Rahmen liegen. Ausserdem sind in ihr mehrere kleinere deutsche 
Staaten gelegen, nämlich W a 1 d e c k, Lippe - Detmold und 
S c h a il m b u r g - L i p p e. Ferner greifen Teile vom Grossherzog¬ 
tum Hessen (s. S. 172), von Braun schwei g (s. Tiefl. d. unt. 
Weser) und von der preussischen Provinz Hannover in die Land¬ 
schaft hinein. 
Die Provinz Westfalen wird im Norden von der Provinz 
Hannover, im Osten von Schaumburg-Lippe, Hannover, 
B r a un s eh w e i g, Hessen-Nassau und Wal deck, im Süden 
von H ess en-Na ssa u und der R h einprovin z , im Westen von 
der Rheinprovinz und Holland begrenzt. Ihre Grösse be¬ 
trägt 20 206,5 qkm, ihre Einwohnerzahl 2428 661 (auf 1 qkm 
120,2 F.), wovon auf die Protestanten etwas mehr, auf die 
Katholiken etwas weniger als die Hälfte entfällt. 
Die Provinz Westfalen wurde wie die Rheinprovinz im Jahre 1815 
durch Beschluss des Wiener Kongresses in ihrem jetzigen Umfange mit 
Preussen vereinigt. Die ältesten preussischen Besitz ungen in Westfalen 
waren die Gebiete Mark (mit Soest) und Ravensberg (mit Bielefeld), die im 
Jahre 1614 nebst dem rheinischen Gebiete Kleve als Erbanteil der jiilich- 
klevischen Besitzungen an Brandenburg fielen. Beim Friedensschlüsse des dreissig- 
jährigen Krieges wurde dem Grossen Kurfürsten das Bistum Minden zuge¬ 
sprochen, und im 1707 erwarb der erste preussische König Friedrich I. durch 
Kauf die Grafschaft Tecklenburg. Paderborn kam im Jahre I 803 vorüber¬ 
gehend an Preussen. Alle seine westfälischen Besitzungen verlor dieses aber 
bald darauf an den französischen Kaiser Napoleon, der die westliche 
Hälfte der jetzigen Provinz mit Fr a nk r ei ch, die östliche dagegen mit dem 
neugebildeten Königreiche Westfalen vereinigte. Im Jahre 1815 erhielt 
Preussen nicht bloss seine frühern Gebiete zurück, sondern kam auch in den 
Besitz des ganzen Bistums Münster, des Herzogtums Westfalen, des 
Für sten turn's Siegen, und anderer kleinerer Gebiete. Seine letzte Erwer-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.