8 1- Die Mark Brandenburg vor der Hohenzollernherrschaft.
j, 3' ® Waldemar, der letzte Askamer, gestorben war,
ubertrug der damalige Kaiser Lubwig aus dem Hause der b a y e -
rischen Wittelsbacher 1323 die Marken seinem gleich-
namigen, erst achtjährigen Sohne. Unter ihm und seinen beiden
Brüdern geriet das Land in einen trostlosen Zustand. Die Nach-
barfürsten rissen die besten Stücke an sich, und die Markgrafen
selbst verschleuderten ihre Güter in maßloser Weise; denn sie
wollten mir Geld herausschlagen. Die Herrschaft ging sogar
auf einige Jahre an den falschen Waldemar über, einen
Betrüger Jakob Rehbock, der eigentlich Müller war. Nur ein
Gutes hatte diese Zeit. Brandenburg wurde 1356 durch die
Goldene Bulle endgültig als Kurfürstentum an-
erkannt und erwarb dadurch große Vorteile; denn der Kurfürst
war fast unabhängig vom deutschen König.
Die Luxemburger § 4. Aus die Wittelsbacher folgten die Luxemburger
,e,t 1373 in den Marken. Kaiser Karl IV., der diesem Hause angehörte,
übernahm selbst 1373 die Herrschaft in dem ganz verwahrlosten
Lande, und es schien, als ob es bessere Tage sehen sollte. Aber
diese dauerten nicht lange. Denn sein zehnjähriger Sohn
Sigismund bedurfte bald noch mehr Geld als die Wittels-
bacher, weil er auch König von Ungarn werden wollte und kost-
spielige Kriege gegen die dortigen Großen führen mußte. Die
Mittel hierzu verschaffte er sich wiederum aus den ohnehin ver-
armten Marken. In diesen sah es außerdem traurig genug aus.
Die Städte befehdeten einander aus Eifersucht; jede erstrebte
die Vorherrschaft für sich. Der ritterliche Adel aber, voran die
Brüder Johann und Dietrich von Quitzow, lauerte den
städtischen Kaufleuten auf und beraubte sie. Handel und Wandel
lagen danieder. Mord und Totschlag waren etwas Gewöhnliches.
Übertragung der Endlich entschloß sich Sigismund, der Gesetzlosigkeit und Un-
^Hohenzollern ordnung Einhalt zu tun. Da er aber selbst in Ungarn beschäftigt
un, i4i5 unb war, bestellte er den hohenzollerschen Burggrafen Friedrich
von Nürnberg 1411 „zum erblichen obersten Hauptmann"
der Marken. Er übertrug ihm damit die ganze markgräfliche Ge-
walt mit Ausnahme der Kurwürde, die der König behielt. Wenn
aber Friedrich das Land an die königliche Familie wieder abtreten
sollte, so durfte er dafür 100 000 Gold gülden (zu 7 Ji) als Rück¬
kaufssumme fordern. Denn soviel brauchte der neue Statthalter
mindestens, um die Ruhe wiederherzustellen und wenigstens einen