2. Albrecht der Bär.
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teuer; auch gab es am Rheiu sehr oft Überschwemmungen, wobei biete
ihr Hab und Gut verloren hatten. Diese Verarmten wollten sich nun
in Brandenburg eine neue Heimat suchen. Es waren tüchtige und ordent¬
liche Leute, die gut arbeiten konnten. Viele von ihnen machten das
sumpfige Havelland urbar, indem sie kleine Gräben anlegten. Darin
sammelte sich das Wasser aus den Sümpfen, und das übrige Land wurde
trocken. An den Flußufern schütteten sie große Wälle auf, so daß der
Fluß, wenn er im Frühjahr und im Herbst viel Wasser hatte, das Land
nicht überschwemmen konnte. Sie brachten auch feinere Obstsorten und
die Weinrebe mit ins Land und pflanzten sie an.
Aus der Ziegelerde formten und brannten sie Backsteine und bauten
daraus ihre Häufer. Die sahen viel ordentlicher und hübscher aus als
die Lehmhütten und Feldsteinhäuser der Wenden.
Von manchen Einwanderern wurden ganze Dörfer gegründet. Da
kam zum Beispiel einer zum Markgrafen und sagte: „Ich will dafür
sorgen, daß ein großes Stück Land urbar gemacht wird, wenn du
mir dafür mein Stück Land frei von Steuern lassen willst." Der
Markgraf war damit einverstanden, und der Ansiedler bekam ein sehr
großes Stück Land. Davon nahm er einen Teil für sich, auf einem
Stück Land ließ er eine Kirche bauen, und das übrige Land ver¬
teilte er an andere Leute. Die bauten sich da Häuser, und wenn sie ihr
Stück Feld urbar gemacht hatten, so zahlten sie Steuern oder Zins an den
Mann, der das Feld verteilt hatte. Der durfte den Zins aber nicht be¬
halten, sondern mußte ihn an den Markgrafen abliefern. Er selber brauchte
keinen Zins zu zahlen; sein Gut gehörte ihm als Sehen, und nach seinem
Tode erbten es seine Kinder; es war also ein erbliches Lehen. Er mußte aber
dem Markgrafen Kriegsdienste leisten und als Reiter in den Kampf ziehen.
Im Dorfe war er der Erste und daher auch der Richter. Man nannte
ihn Erbfchulze, Lehnfchnlze oder Schultheiß. Etliche von den Bauern
mußten aber dabeisitzen und hatten mitzureden, wenn er richtete. Die nannte
man die Beisitzer oder Schöffen, und das Gericht war das Schöffengericht.
Dreimal im Jahre kamen die Schulzen mehrerer Dörfer, die dicht
beieinanderlagen, zusammen und berieten miteinander. Das war dann
das Landgericht. Zu dem Landgericht kam auch der Vogt des Mark¬
grafen, der über den Schulzen stand.
Ganz ähnlich wie die Dörfer gegründet worden waren, wurden von
den Einwanderern auch Städte gegründet. Der Mann, der es unter¬
nommen hatte, die Stadt zu gründen, brauchte keine Abgaben zu zahlen
und wurde Stadtfchulze. Das Rathaus mußte er selber bauen lassen,
und den Schutzwall und den Graben mußte er auch anlegen lassen. —