Full text: [Vorstufe] (Vorstufe)

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Deulsche Geschichte. 
niederen Volke und liebte muntere Scherze. An einem Backofen in Mainz 
soll er einmal sich gewärmt haben, und als die Bäckersfrau, welche ihn nicht 
kannte, ihn scheltend vertrieb, rächte er sich dadurch, daß er ihr von seiner 
Tafel einige feine Gerichte überbringen ließ. Er war gerecht gegen jeder- 
mann, so daß noch lange nach seinem Tode von einem Lügner in Deutsch- 
land gesagt wurde: „Der hat Rudolss Redlichkeit nicht!" 
§ 14. Tie Luxemburger Karl IV. (1347 — 1378) 
und Sigmund (1411 — 1437). 
_ Nach Rudolfs Tode, der bei Lebzeiten sich vergeblich bemüht hatte, die 
deutsche Krone in seiner Familie erblich zu machen, wählten die Fürsten 
bald diesen, bald jenen aus ihrer Mitte zum Könige, es regierten also 
Könige aus verschiedenen Häusern. Unter diesen trat eins be- 
sonders hervor, die Luxemburger. 
Karl IV., aus der Familie der Luxemburger, war, als er auf den 
deutschen Thron stieg, Herrscher in Böhmen. Für dies sein Stammland 
leistete er außerordentlich viel, indem er durch Ansiedelung deutscher Bauern 
unter der slawischen Bevölkerung Ackerbau und Handel zu großer Blüte 
brachte. Gute Landstraßen wurden angelegt, die Flußschiffahrt gehoben, das 
Fehdewesen der Raubritter unterdrückt. Seine Hauptstadt Prag verschönerte 
er, z. B. durch Errichtung eines großartigen Domes. Hier gründete er auch 
die erste deutsche Universität, da er selbst ein feingebildeter und gelehrter 
Mann war. 
Dem Deutschen Reiche nützte er dadurch, daß er auf mehreren Reichstagen 
von den Fürsten die Art der Wahl des Königs festfetzen ließ. Dieses Reichs- 
gesetz, welches nach der goldenen Kapsel, die das Siegel der Urkunde schützte, 
die goldene Bulle genannt wurde, bestimmte, daß nur sieben deutsche 
Fürsten, die sogenannten K u r f ü r st e n, den deutschen König wählen sollten. 
Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der König von 
Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Mark- 
graf von Brandenburg. Dafür erhielten sie besondere Vorrechte, so die 
Unteilbarkeit ihrer Länder und die oberste Gerichtsbarkeit. 
Unter Sigmund, Karls IV. Sohn, der 1411 zum Könige gewählt 
wurde, waren in der christlichen Kirche arge Mißstände ausgetreten. Es gab 
zu dieser Zeit drei Päpste, mancherlei Mißbräuche hatten sich eingeschlichen, 
und der Lebenswandel der Geistlichkeit erregte bei den ftommen Christen viel 
Anstoß. Zu diesem Zwecke berief der Kaiser eine große Kirchenver- 
s amm lu n g (Konzil) nach Konstanz am Bodensee (1414). Hier 
wurden die drei Päpste abgesetzt und ein neuer gewählt, welcher eine
	        
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