Full text: Lehrbuch der bayerischen Geschichte

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Bayern und seinen Regenten in inniger Beziehung standen. Um 
jenen Schülern, welche die bayerische Geschichte zu erlernen 
haben, ohne die deutsche Geschichte hinlänglich zu kennen, be- 
ziehungsweise dieselbe lebendig im Gedächtnisse zu haben, gerecht 
zu werden. ist am Schlüsse des Lehrbuches eine Tafel beigegeben, 
welche die deutschen Könige nnd Kaiser vom Jahre 752 
bis auf die Gegenwart vorführt. Dieser folgen zwei andere 
Tafeln, von welchen die,eme alle Herrscher Bayerns von 554 
bis jetzt, die andere alle Kurfürsten der Rheinpfalz aus 
dem Geschlechte der Wittelsbacher vorführt. Diese drei Tafeln 
dürften dem Lehrer und den Schülern in gleicher Weise will- 
kommen sein, da sie das Verständnis des Lehrbuches ungemein 
erleichtern. Bei der Tafel, welche die Herrscher Bayerns 
enthält, sind diejenigen Linien, welche bereits erloschen sind, 
durch Anwendung kleiner Lettern (der sogenannten Petitlettern) 
kenntlich gemacht, so daß sich die Reihenfolge der Herrscher aus 
dem Hause Wittelsbach bis auf die Gegenwart, durch Verfolg- 
uug der größeren Lettern (im Gegensatz zu den Petitlettern) 
leicht ermitteln läßt. 
Bon großer Wichtigkeit war und ist die Frage, ob die Ge- 
schichte Bayerns und die Geschichte der Pfalz. Frankens, 
Schwabens und der übrigen Territorien, welche jetzt zu 
Bayern gehören, gleichzeitig mit der Geschichte Altbayerns 
oder als Nachtrag zur Geschichte Altbayerns zu behandeln 
sei. Dr. Preger äußert sich dahin, daß die Geschichte dieser 
Territorien, in der Darstellung von der Geschichte Bayerns 
nicht getrennt werden dürfe. Zur Begründung seiner Ansicht 
fügt er bei: „Eine Darstellung. welche zuerst die Geschichte 
Altbayerns und dann als Anhang oder Nachtrag die Geschichte 
der Pfalz und die Frankens bringt, wird immer Gefahr laufen, 
zuletzt kaum andere Einheitspunkte zu besitzen, als den Verfasser 
und den Einband des Buches. Ich habe vielmehr die Geschichte 
der verschiedenen Landesteile in den einzelnen Perioden neben- 
einander gestellt und von den gleichen Gesichtspunkten aus zu 
behandeln gesucht. Eine künstliche nnd gezwungene Konstruktion 
wird man dies nicht nennen wollen; denn bei aller Verschieden- 
heit stehen doch diese Gebiete unter den Gesetzen einer alle 
deutschen Stämme umfassenden gemeinsamen Entwicklung. Zu-
	        
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