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Ingolstadt gemeinsam. Den Anfang ihrer Regierung trübte
ein arges Zerwürfnis mit den Bewohnern Münchens, die
1398 ihren den bei den Herzögen ergebenen Stadtrat ent-
setzten und den herzoglichen Brüdern nur dann huldigen wollten,
wenn ihnen ihre Freiheiten bis zum 31. Juli 1398 bestätigt
und so alle bis dahin verübten Ungesetzlichkeiten verziehen
würden. Nach langer Fehde, die von den Jngolstadter
Herzögen (Stephan III und seinem Sohne, Ludwig dem
Gebarteten) benutzt werden wollte, um die Stadt München
an sich zu reißen, brachte der Burggraf Friedrich VI von
Nürnberg 1403 einen Vergleich zu stände, der den Mün ch-
nern Amnestie und Bestätigung der verlangten - Freiheiten,
den herzoglichen Brüdern die Huldigung zusicherte. Die
Landschaft, welche 1403 nach Ingolstadt berufen wurde,
stellte die früher bestandene Teilung des Landes in Bayern-
München und Bayern-Ingolstadt wieder her.
§ 84. Die Herzöge Ernst und Wilhelm III führten in
Bayern-München von 1403—1435 die Regierung gemeinsam.
Sie besiegten 1422 ihren Vetter, den Jngolstadter Herzog
Ludwig VII, den Geb arteten, der sie beständig anfeindete,
bei Alling. Gemäß einem 1429 zu Preßburg erfolgten
Schiedssprüche erbten sie die Hälfte von Niederbayern-
Straubing, dessen letzter Besitzer. Johann, im Jahre 1425
ohne Leibeserben gestorben war (s. § 66 n. § 77).
§ 85. Nach dem 1435 erfolgten Tode Wilhelms III*) regierte
sein Bruder Ernst von 1435 —1438 in Bayern-München
allein. Dieser hegte schon seit Jahren großen Unmut darüber,
daß sein Sohn Albrecht mit Agnes Bernauer, einer
Baderstochter aus der schwäbischen Reichsstadt Biberach. eine
Ehe eingegangen hatte, denn es stand zu befürchten, daß den
Nachkommen aus dieser Ehe von den Herzögen zu Jngol-
stadt und Landshut das Erbrecht angestritten werde. In
dieser Stimmung vergaß sich Ernst so weit, daß er die Agnes
Bernauer in Abwesenheit ihres Gemahls ergreifen und von
*) Von den Söhnen Wilhelms III starb Adolf, geboren 1434,
noch vor dem Jahre 1440, und Wilhelm, der Nachgeborne, ge-
boren 1436, starb schon im Jahre 1436.