VI
Vorbemerkung.
geben wird und wenn in Büdingen und Laubach interessante Einzel¬
heiten über die dortigen Dynastengeschlechter mitgeteilt werden, so
ist dies gewiss am Platze und geeignet, das Interesse für die Heimat
zu erhöhen. Aber in einem Abriss der hessischen G-eschichte ist
für die Lokalgeschichte kein Platz. Für die Geschichte unseres heu¬
tigen hessischen Staates, der sich aus so verschiedenartigen Bestand¬
teilen zusammensetzt, bilden einzig die Geschicke unseres Fürsten¬
hauses den Mittelpunkt.
Über den Zeitpunkt, an dem die hessische Geschichte systematisch
behandelt werden soll, kann man verschiedener Meinung sein. Am
meisten dürfte es sich empfehlen, erst nach Abschluss der ganzen
deutschen Geschichte die Landesgeschichte zu erörtern. Gerade dieser
Behandlungsweise kommt der Abriss besonders entgegen. Indem er
die hessische Geschichte mit den gleichzeitigen Ereignissen der
Reichsgeschichte in Beziehung bringt, bietet er zugleich die Grund¬
lage für eine systematische Repetition der Reichsgeschichte;
letztere wird für die Schüler dadurch interessanter, dass sie nach
einem Gesichtspunkte erfolgt, der bis dahin in dem Unterricht nicht
in den Vordergrund trat.
Zum Schlüsse spreche ich Herrn Professor Dr. Karl Wenck in
Marburg für einzelne, höchst wertvolle Winke sowie Herrn Ober¬
lehrer Bodenstein in Bensheim und Herrn Prof. Dr. .Seidenberger in
Friedberg für Unterstützung bei dem Drucke der Arbeit meinen
herzlichsten Dank aus.
Bensheim, den 9. Juni 1902.
Dr. H. Sehrohe.