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fett klaren Ausdruck giebt. Es sollen hiernach Veranstaltunqen
getroffen werden, die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Arbeit
tu der Weise zu regeln, daß Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter
geschützt und daß ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und ihr Anspruch
auf gesetzliche Gleichberechtignng gewahrt bleiben.
Bald hierauf traten auf Anregung des Kaisers Abgeordnete aus
ganz Europa — auch aus dem Arbeiterstande — zu einer Kon¬
ferenz in Berlin zusammen, um über Maßnahmen zu beraten,
wte deu Arbeitern geholfen werden könnte. Es kan: infolge der
getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterschutzgesetze (vom
L' 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelte, die
Arbeit 1 und Fraueu in den Fabriken beschränkte und die
Sonntagsruhe einführte.
Für altersschwache oder arbeitsunfähige Personen aus dem Ar¬
beiterstande ist durch das Gesetz der Alters- und Jnvaliditäts-
oersicherung vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise
gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Jannar 1900 das Invali¬
den- Versicherungsgesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis
der Verficheruu gspflich tigeu größer, als uach dem alten, auch
können sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als früher
und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen für die Versicherten
sind in mancher Hinsicht günstiger geworden, als dies nach dem alten
Gesetze der Fall war.l)
Handel und Verkehr. Den deutschen Ansiedluugeu in Afrika
und Australien widmet der Kaiser eitte fürsorgliche Pflege, um durch
Schaffung ueuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber
auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christ¬
lichen Kultur in den heidnischen Ländern zu fördern. Seine kaiser¬
liche Fürsorge erstreckt sich auch auf die Deutscheu in anderen Ländern
und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen
in Chiua, soweit sie vou Deutscheu geleitet werden, unter den Schuft
des Deutschen Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschet: Marine
durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands
wurde durch die Erwerbung der Karolinen, Marianen, der
Pa lau- und Samoa-Inseln erheblich erweitert und die Bucht
von Kiantfchou und ihr Uferland im Vertrage von 1897 mit
Ehtitct in Pacht genommen. — Die vorhandenen natürlichen Wasser¬
straßen wurden verbessert, ueue künstliche (Dortmuud-Ems-Kaual)
geschaffen. — Durch glückliche Handelsverträge ist die Anssnhr
3) Fü.r Lehrer empfehle ich: K. Kamp, Das Invalidenversicherungs¬
gesetz voni 13. Juli 1899 und H. Petermann, Aufgaben aus betn Gebiete
der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung. Die Heftchen
bringen eine leicht faßliche Darstellung der Bestimmungen des Gesetzes
und eine Anzahl gut ausgewählter Rechenaufgaben.