Full text: Geschichte des preußischen Staates

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fett klaren Ausdruck giebt. Es sollen hiernach Veranstaltunqen 
getroffen werden, die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Arbeit 
tu der Weise zu regeln, daß Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter 
geschützt und daß ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und ihr Anspruch 
auf gesetzliche Gleichberechtignng gewahrt bleiben. 
Bald hierauf traten auf Anregung des Kaisers Abgeordnete aus 
ganz Europa — auch aus dem Arbeiterstande — zu einer Kon¬ 
ferenz in Berlin zusammen, um über Maßnahmen zu beraten, 
wte deu Arbeitern geholfen werden könnte. Es kan: infolge der 
getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterschutzgesetze (vom 
L' 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelte, die 
Arbeit 1 und Fraueu in den Fabriken beschränkte und die 
Sonntagsruhe einführte. 
Für altersschwache oder arbeitsunfähige Personen aus dem Ar¬ 
beiterstande ist durch das Gesetz der Alters- und Jnvaliditäts- 
oersicherung vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise 
gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Jannar 1900 das Invali¬ 
den- Versicherungsgesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis 
der Verficheruu gspflich tigeu größer, als uach dem alten, auch 
können sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als früher 
und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen für die Versicherten 
sind in mancher Hinsicht günstiger geworden, als dies nach dem alten 
Gesetze der Fall war.l) 
Handel und Verkehr. Den deutschen Ansiedluugeu in Afrika 
und Australien widmet der Kaiser eitte fürsorgliche Pflege, um durch 
Schaffung ueuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber 
auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christ¬ 
lichen Kultur in den heidnischen Ländern zu fördern. Seine kaiser¬ 
liche Fürsorge erstreckt sich auch auf die Deutscheu in anderen Ländern 
und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen 
in Chiua, soweit sie vou Deutscheu geleitet werden, unter den Schuft 
des Deutschen Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschet: Marine 
durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands 
wurde durch die Erwerbung der Karolinen, Marianen, der 
Pa lau- und Samoa-Inseln erheblich erweitert und die Bucht 
von Kiantfchou und ihr Uferland im Vertrage von 1897 mit 
Ehtitct in Pacht genommen. — Die vorhandenen natürlichen Wasser¬ 
straßen wurden verbessert, ueue künstliche (Dortmuud-Ems-Kaual) 
geschaffen. — Durch glückliche Handelsverträge ist die Anssnhr 
3) Fü.r Lehrer empfehle ich: K. Kamp, Das Invalidenversicherungs¬ 
gesetz voni 13. Juli 1899 und H. Petermann, Aufgaben aus betn Gebiete 
der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung. Die Heftchen 
bringen eine leicht faßliche Darstellung der Bestimmungen des Gesetzes 
und eine Anzahl gut ausgewählter Rechenaufgaben.
	        
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