Full text: Bilder aus der mecklenburgischen Geschichte und Sagenwelt

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Erst 50 Jahre alt starb er den 12. Dezember 1576 und 
ward in der heiligen Blutskapelle im Dom zu Schwerin, die er selber 
zur Begräbnisstätte des Fürstenhauses bestimmt hatte, beigesetzt. 
13. Adolf Friedrich L 
Zweimal haben im Verlaufe der sieben Jahrhunderte, die von 
der Wiedereinsetzung Pribislavs (1167) bis auf den heutigen 
Tag verflossen sind, Fürsten aus Niclots Geschlecht den Thron 
Mecklenburgs auf kurze Zeit vor einem fremden Eroberer 
räumen müssen, das erste Mal im dreißigjährigen Kriege, das 
zweite Mal zu Anfang dieses Jahrhunderts. Im dreißigjährigen 
Knege wurden von diesem Schicksal zwei Brüder betroffen, 
die Herzöge Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II., die im 
Jahre 1621 die mecklenburgischen Lande unter sich teilten.*) 
Als sie diese Teilung vollzogen, herrschte noch Friede in 
Norddeutschland. Im Süden Deutschlands aber hatte bereits 
der unselige Krieg begonnen, der drei Jahrzehnte lang unser 
Vaterland aus das entsetzlichste verheerte. Nur zu bald ward 
auch Norddeutschland in den Kamps hineingezogen. 
Die Böhmen waren es, die im Jahre 1618 die Fahne des 
Ausruhrs erhoben, weil sie in der Ausübung ihrer Religion, des 
Protestantismus, beeinträchtigt wurden. Sie erklärten den 
Kaiser Ferdinand II. als „Erbfeind des evangelischen Glaubens" 
der böhmischen Krone für verlustig und wählten den jungen 
Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zu ihrem Könige. Der 
Kaiser fand Beistand an dem katholischen Fürstenbunde der 
„Liga , bestegte Friedrich V. bei Prag (1620) und rottete in 
ganz Böhmen mit Gewalt den Protestantismus aus. 
An diesem ersten Teil des Krieges hatte sich die über- 
wiegende Mehrzahl der norddeutschen Fürsten nicht beteiligt. 
Als aber der General der Liga, Tilly, auch Norddeutschland 
bedrohte, griff König Christian IV. von Dänemark, Friedrichs V. 
Schwager, der als Herzog von Holstein deutscher Reichssürft 
*) $ie§ ist die zweite Hauptlandesteilung, die erste war 1229, (f. o. 
@. 18. Anm.), die dritte 1701.
	        
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