Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare (Teil 2)

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sondern in lateinischer Sprache, aber aus deutscher Anschauung und 
von deutschen Dingen. Die „Sächsische Geschichte" Widukinds 
von Koro ei, die von dem Mönche Ruotger verfaßte Lebens- 
beschreibung des Erzbischofs Bruno von (SoIn, das Gedicht über 
die Taten Ottos d. Gr. von der Benediktinerin Hrotsuitha 
(Hroswitha) von Gandersheim sind von Stolz auf das starke 
Sachsenvolk und seinen mächtigen Herrscher erfüllt. Der kaiserliche 
Hof wurde der Sammelplatz aller hervorragenden Geister. Vor 
allem sind Ottos d. Gr. jüngster Bruder, der Erzbischof Bruno 
von Cöln, der die Klosterschulen mit Sorgfalt pflegte, und der 
Franzose Gerbert, der spätere Papst Sylvester II., zu nennen, der 
die sog. arabischen Ziffern einführte und einen Himmelsglobus, 
sowie ein Fernrohr anfertigte. Wie sehr auch das weibliche 
Geschlecht von dem Bildungstriebe erfaßt war, beweist die Herzogin 
Hedwig von Schwaben, die Schwester Heinrichs des Zänkers, 
die sich von dem Mönche Ekkehard den römischen Dichter Virgil 
erklären ließ. (Zweite Renaissance. Vgl. S. 46.) 
3. Die romanische Kunst. Der wirtschaftliche und religiöse 
Aufschwung, den Deutschland unter den sächsischen Kaisern nahm, 
zeigte sich auch in der Kunst. Sie stand ganz im Dienste der 
Kirche und wurde fast ausschließlich von Mönchen geübt. Die 
überlieferten altchristlichen Formen (S. 26), die zum Teil schon 
von den Ostgoten und Langobarden beeinflußt worden waren, wurden 
von den Deutschen in eigenartiger Weise weitergebildet, und es 
begann sich im 10. Jahrhundert eine Kunstrichtung zu entwickeln, 
die man den tomanifciWn Stil nennt. 
a. Die Kaukonft. Für die Gotteshäuser wurde die Form der 
Basilika mit einem hohen Mittelschiff und zwei nur halb so hohen 
Fig. 4. Grundriß des Domes zu Speyer. 
und breiten Seitenschiffen beibehalten, doch gab man dem Grundriß 
durch Verlängerung des Querschiffs und Mittelschiffs die Gestalt 
Lübke, Der romanische Baustil. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 32.
	        
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