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einfachen blauen Tuchrock, der langen Weste, den knappen Kniehosen
und dem dreieckigen Hut; die Haare wurden in einen steifen Zopf
geflochten.
Der Wahlspruch Friedrich Wilhelms I. lautete: „Nec soli cedit“
d. h. er (der preußische Adler) weicht der Sonne nicht (sondern strebt
nach dem Höchsten).
2. Die Staatsverwaltung unter Friedrich Wilhelm I. a. Die
Heranbildung eines pflichttreuen jieamtenftandes. Der König ließ sich bei
allen seinen Maßnahmen von der Rücksicht ans den Vorteil des
Staates leiten. Er betrachtete das Königtum als ein ihm von Gott
verliehenes Amt und hielt es für seine Pflicht, überall persönlich
einzugreifen, wo er glaubte, das Wohl seiner Untertanen fördern zu
können. Darum verlangte er auch von seinen Beamten den regsten
Diensteifer und die größte Gewissenhaftigkeit. Beamte, die sich eine
Unterschlagung von Staatsgeldern hatten zuschulden kommen lassen,
verurteilte er zum Tode. Alljährlich bereiste er die Provinzen,
prüfte überall sorgfältig die Geschäftsführung der Beamten und
bestrafte die Säumigen hart. So gelang es ihm, ein Beamtentum
heranzubilden, das feine Pflichten mit militärischer Pünktlichkeit uud
größter Gewissenhaftigkeit erfüllte.
b. Die Neuordnung der Staatsverwaltung. Die Staatsverwaltung
änderte der König vollständig um. Er arbeitete hierfür selbst eine
ausführliche Instruktion aus, die genau befolgt werden mußte.
Die oberste Verwaltungsbehörde war das G e n e r a ld i r e k t o r i n m,
in welchem der König den Vorsitz führte. Es bestand aus fünf Ab¬
teilungen, au deren Spitze je ein Minister stand. Ans dem General¬
direktorium ist das jetzt bestehende Staatsministerium hervorgegangen.
Unter dem Generaldirektorium standen in den Provinzen die Krieg s-
nnd Domänenkammern, ans denen sich die heutigen König¬
lichen Regierungen entwickelt haben. Für die Prüfung sämtlicher
Rechnungen des Staatshaushalts gründete Friedrich Wilhelm die
Generalrechenkammer zu Potsdam. Sie besteht unter dem
Namen „Oberrechnungskammer" noch heut.
Der König suchte unaufhörlich die Einnahmen des Staates
zu erhöhen und die Ausgaben zu verringern. Die Steuerfreiheit
des Adels schasste er ab. Jeder Grundbesitzer mußte jetzt eine
Steuer entrichten, und auf ausländische Erzeugnisse wurde ein Zoll
gelegt. Von allen Waren, die in die Städte eingeführt wurden,
ließ der König eine Abgabe, die Akzise, erheben. Wer ein ueues
Aus der Instruktion Friedrich Wilhelms I. für das Generaldirektorium.
Atzler, Qu. Nr. 78.