Neues Vorwort zur zweiten Auflage
Nach den neuen „Bestimmungen vom 1. Juli 1901 soll im
Geschichtsuntericht der III. und II. Präparandenklasse „eine übersichtliche
Darstellung der deutschen und brandenburgisch-preußischen Geschichte ge-
geben werden, wobei es darauf ankommt, in chronologischer Ordnung,
vielfach im Anschlüsse an bedeutende Persönlichkeiten, die wichtigsten
Thatsachen einzuprägen".
Einen wesentlich andern Charakter soll dagegen der Geschichtsunter-
richt der I. Präparandenklasse haben. In ihm sind zu behandeln „die
Hauptthatsachen aus der griechischen und römischen Geschichte unter be-
sonderer Berücksichtigung des kulturgeschichtlichen Stoffes".
Und die „Methodischen Anweisungen" führen dies weiter aus: „Besonderer
Nachdruck ist auf das Kulturgeschichtliche zu legen; das antike
Leben in Staat und Familie, Religion und Sitte, Kunst und Wissenschaft
ist nach Maßgabe des Standpunktes der Zöglinge zu anschaulicher Dar-
stellung zu bringen."
Diese Vorschriften decken sich in wesentlichen Stücken mit denen, die
für den Geschichtsunterricht an Seminaren gegeben sind; hier soll den
Zöglingen „ein Verständnis für die EntWickelung der politischen,
socialen und kulturellen Verhältnisse unseres Vaterlandes vermittelt
werden." — Somit bildet offenbar der Geschichtsunterricht in der I. Präpa-
randenklasse und den 3 Seminarklassen einen zusammenhängenden
vierjährigen Hauptkursus."
Die 4 Teile der „Geschichte für Lehrerbildungsanstalten von
W. Heinze" werden in ihrer Stoffabgrenzung sich genau diesem vier-
jährigen Kursus anschließen, so daß jede Klasse einen Teil durcharbeitet.
Der vorliegende I. Teil nun bietet in ausreichendem Maße den geforderten