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Versammlung nach Kurien übertragen wurden. Die Königsrechte waren
auf die beiden Konsuln, die stets aus dem Stand der Patrizier in den
Centuriatkomitieu gewühlt werden sollten, übertragen, doch trat ihre Gewalt
wesentlich gegen die königliche zurück. Jeder Konsul hatte das Recht, gegen
die Anordnungen des andern Widerspruch (Veto) zu erheben; sodann standen
die Konsuln den Königen auch darin nach, daß ihre Amtsgewalt auf ein Jahr
beschränkt war, und daß sie nach Ablauf dieses Jahres Rechenschaft über ihre
Thätigkeit ablegen mußten; jeder Mißbrauch der konsularischen Gewalt
war dadurch ausgeschlossen. Die Ausübung ihrer oberrichterlichen Rechte
war innerhalb der Stadt dadurch geschmälert, daß jedem zum Tode oder
zur körperlichen Züchtigung verurteilten Bürger die Berufung an die Volks-
Versammlung (das Provokationsrecht) zustand. Zum äußeren Zeichen dieser
Schmälerung des Richteramts trugen die Viktoren in Rom keine Beile im
Bündel. Nur im Felde hatten die Konsuln unbedingtes Recht über Tod
und Leben, überhaupt waren ihre Befugnisse als Feldherren die ausge-
dehntesten. Ihre Amtstracht war die Toga mit dem Purpursaum, nicht
das königliche Purpurgewand, doch behielten sie als königliches Abzeichen
den elfenbeinernen Herrenstuhl (sella curulis), der späterhin allerdings auch
andern hohen Staatsbeamten, den curulischen Beamten, zugebilligt wurde.
Erschien es aber in Zeiten außerordentlicher Not geboten, die unumschränkte
Befehlsgewalt einer einzigen Person anzuvertrauen, so beauftragte der Senat
einen der beiden Konsuln, aus den gewesenen Konsuln einen Diktator zu
ernennen, der nun an die Stelle der beiden Konsuln trat. Er erwählte
sich zum Gehülfen und Stellvertreter den Reiterobersten (magister
equitum). Damit aber durch die unumschränkte (absolute) Gewalt des
Diktators die republikanische Verfassung nicht gefährdet würde, war die
Dauer der Diktatur auf sechs Monate beschränkt. Die Konsuln hatten zu
Unterbeamten zwei Ouästoreu, denen bald hauptsächlich die Verwaltung
des Staatsschatzes im Saturnstempel übertragen wurde.
Die einzige Behörde auf Lebenszeit war der Senat, der dadurch
ein Übergewicht über alle Beamten erhielt. Seine 300 Mitglieder setzten
sich vorzugsweise aus den gewesenen Konsuln zusammen, die von den re-
gierenden Konsuln ernannt wurden. Der Senat versammelte sich auf
Befehl der Konsuln und stimmte über ihre Vorlagen ab. Kein Beamter
nahm eine Handlung vor, ohne den Senat zu befragen. Ganz besonders
waren die Quästören von ihm abhängig, da er die Finanzverwaltung be-
aufsichtigte; ohne ausdrückliche Erlaubnis des Senats konnten keine Gelder
eingezogen oder ausgegeben werden. Die Gesandten fremder Staaten wurden
im Senat empfangen, der in Kriegszeiten auch die Größe des Heeres und den