Full text: Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart (Teil 3)

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Zustande; sie hat seit ihrer Reorganisation nieine Erwartungen wie im Kriege, so 
auch im Frieden erfüllt. Möge sie stets ihre hohe Bestimmung vor Augen haben; 
möge aber auch das Vaterland nimmer vergessen, was es ihr schuldig ist! — 
Verabsäume nicht, die Eintracht unter den europäischen Mächten, so viel in Deinen 
Kräften, zu fördern; vor allem aber mögen Preußen, Rußland und Österreich sich 
nie voneinander trennen: ihr Zusammenhalten ist als der Schlußstein der großen 
europäischen Allianz zu betrachten. — Meine inniggeliebten Kinder berechtigen 
mich alle zu der Erwartung, daß ihr stetes Streben dahin gerichtet sein wird, sich 
durch einen nützlichen, tätigen, sittlich reinen und gottessürchtigen Wandel aus- 
zuzeichnen; denn nur dieser bringt Segen, und noch in meinen letzten Stunden 
soll dieser Gedanke mir Trost gewähren. Gott behüte und beschütze das teure 
Vaterland! Gott behüte und beschütze unser Haus, jetzt und immerdar! Er segne 
Dich, mein lieber Sohn, und Deine Regierung und verleihe Dir Kraft und Ein- 
ficht dazu und gebe Dir gewissenhafte, treue Räte und Diener und gehorsame 
Untertanen. Amen. 
Berlin, den 1. Dezember 1827. Friedrich Wilhelm. 
10. 
Die Gründung des Deutschen Zollvereins. 
1833/34. 
1. Quelle: Vertrag vom 22. März 1833. 
Fundort! Gesetzsammlung für die Königl. Preußischen Staaten. 1833. S. 145—160. 
Se. Majestät der König von Preußen, Se. Hoheit der Kurprinz und Mit- 
regent von Hessen und Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Hessen einerseits 
und Se. Majestät der König von Bayern und Se. Majestät der König von 
Württemberg1) andererseits haben in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der 
Freiheit des Handels und gewerblichen Verkehrs zwischen ihren Staaten und hier- 
durch zugleich in Deutschland überhaupt über die weitere Entwicklung der zwischen 
ihnen bestehenden diesfälligen Verträge Unterhandlungen eröffnen lassen und zu 
diesem Zwecke bevollmächtigt. . .2), von welchen Bevollmächtigten nachstehender 
anderweiter Vertrag unter Vorbehalt der Ratifikation abgeschlossen worden ist: 
Art. 1. Die dermalen zwischen den genannten Staaten bestehenden Zoll- 
vereine werden für die Zukunft einen durch ein gemeinsames Zoll- und Handels- 
system verbundenen und alle darin begriffenen Länder umfassenden Gesamtverein 
bilden. 
Art. 4. In den Gebieten der kontrahierenden Staaten sollen übereinstimmende 
Gesetze über Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsabgaben bestehen. Desgleichen 
soll auch die Verwaltung der Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsabgaben und 
die Organisation der dazu dienenden Behörden in allen Ländern des Gesamt- 
Vereins unter Berücksichtigung der in denselben bestehenden eigentümlichen Ver- 
Hältnisse aus gleichen Fuß gebracht werden 
x) Hessen-Darmstadt war am 14. Februar 1828, Kurhessen am 25. August 1831 dem 
preußischen Zollsystem beigetreten. Zwischen Bayern und Württemberg bestand seit dem 
18. Januar 1828 ein Zollverein. 
*) Es folgen die Namen der bevollmächtigten Staatsmänner. Die preußischen Ver- 
treter waren der Finanzminister Maaßen und der Direktor im Ministerium der aus¬ 
wärtigen Angelegenheiten Eichhorn.
	        
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