Full text: Tabellen zur allgemeinen Geschichte zum Gebrauch für höhere Lehranstalten und zum Selbstudium

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Optimalen unter Anführung des P. Scipio Nasica bei 
der Wahl zum Volkstribunen für das folgende Jahr er¬ 
schlagen. 
123 Sociale und politische Gesetze des Volkstri- 
6uiieit C. Sempronins Gracchus, Bruders des 
Tiberius. Ackervertheilung, billiges Getreide an das Volk, 
Bewaffnung der Soldaten aus der Staatskasse, Auf¬ 
frischung der lex Valeria vom Jahre 509, Theilnahme 
der Ritter an den Gerichten. 
122 Gracchus, zum zweiten Male Volkstribun, wird während 
seiner Abwesenheit in Africa durch seinen Collegen 
M. Livius Drnsus auf Veranstalten der Optimatcn- 
parthei aus der Volksgunst verdrängt und nicht wieder 
(zum dritten Male) zum Volkstribunen gewählt. 
121 Der Volkstribun Minucius schlägt auf Antrieb des Con- 
snls L. Opimius die Aufhebung einiger Gesetze des Crassus 
vor; in dem bei dieser Gelegenheit entstandenen Aufruhr 
wird Gracchus mit vielen seiner Anhänger erschlagen. 
125-121 Eroberung des südlichen Theiles vom transalpinischen 
Gallien. 
125 M. Fulvins Flaccus, von den Massalioten gegen die 
gallischen Salluvier zu Hülfe gerufen, beginnt den 
Kampf gegen dieses Volk. 
123 Unterwerfung der Salluvier durck C. Sextius und Grün¬ 
dung Colonie Aquae Sextiae. 
122 Gn. Domitius Aheuobarba kämpft siegreich gegen die 
Allobroger, welche den Sallnviern Hülfe geleistet. 
121 Die Arvern er, welche die Allobroger unterstützt, werden 
zur Abtretung ihres Gebietes zwischen Cevennen und Py¬ 
renäen genöthigt. Das ganze südöstliche Gallien 
römische Provinz (Gailia Narbonensis). 
112-106 Der jugnrthinische Krieg. Der Volkstribun C. Mem- 
mius bewirkt eine Kriegserklärung gegen Jngnrtha, 
König von Numidieu, der seine Verwandten durch Mord 
aus dem Wege geräumt und den römischen Senat be¬ 
stochen hatte. 
111 Die Consuln L. Opimius und Calpnrnins Bestia 
werden von Jngnrtha bestochen und richten nichts ans. 
Jugurtha, nach Rom gefordert, besticht hier den Volks- 
tribunen Baebins. 
109 Der Consul Sp. Posthumius Albinns und
	        
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