Full text: Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 (Teil 2)

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90. 
Gneisenau als Prophet des Untergangs Preußens. 
Quelle: Ein Brief Gneisenaus an einen Freund. 
Fundort: Horst Kohl, Ter Untergang des alten Preußen. Leipzig 1913. S. 127. 
Ich hatte es Dir wohl von Stadt Ilm aus geschrieben, daß die letzte Stunde 
des preußischen Staates geschlagen habe. Damals wolltest Du es nicht glauben. 
Wenn man aber den unsoldatischen Geist — ich meine hier nicht gerade per- 
sönlichen Mut — der Offiziere und Gemeinen unserer Armee, ihre Kriegs- 
ungewohntheit und ihr Vertrauen auf fein ausgezirkelte Evolutionen, ihr Sträuben 
gegen neue, wesentliche Einrichtungen, ihre Abgeneigtheit, dem Zeitgeiste nach- 
zugeben und eine veraltete Taktik zu verlassen, und die Zusammensetzung der 
Anführer so kannte als ich, so konnte man den Ausgang der Sache wohl ahnen. 
91. 
Napoleon blockiert England. 
1806. 
Quelle:Napoleons Verordnung über die Festlandssperre vom 21. Nov. 1806. 
Übersetzung: O. Tschirch, Aus der Zeit der Erniedrigung. Leipzig o. I. S. 20—21. 
In unserem Lager zu Berlin, den 21. Nov. 1806. 
Wir Napoleon, Kaiser der Franzosen, . . . in Erwägung, 
1. daß England das von allen zivilisierten Völkern befolgte Völkerrecht nicht 
annimmt; 
2. daß es jedes einem friedlichen Staate angehörige Individuum als Feind 
behandelt und diesem zufolge nicht nur die Mannschaft der zum Kriege gerüsteten, 
sondern auch der Handels- und Kauffahrteischiffe und selbst Handelsagenten und 
Kaufleute, die in Handelsangelegenheiten reisen, zu Kriegsgefangenen macht; 
3. daß es über Handelsfahrzeuge und -waren sowie über das Eigentum von 
Privatleuten das Eroberungsrecht ausdehnt, das doch nur auf dasjenige, so dem 
feindlichen Staate gehört, angewendet werden kann; 
4. daß es auf nicht befestigte Städte und Handelshäfen sowie auf Einläffe 
und Mündungen von Flüssen, ja auf ganze Küsten das Recht der Blockade er- 
streckt, welches nach Vernunft und von allen Völkern angenommenem Gebrauch 
nur auf befestigte Plätze anwendbar ist; 
5. daß dieser ungeheuere Mißbrauch des Blockaderechts keinen anderen Zweck 
hat, als . . . den Handel, sowie die Industrie Englands auf den Ruin der Be- 
triebfamkeit und des Handels des festen Landes zu gründen; 
6. daß, da dieses die augenscheinliche Absicht Englands ist, jeder, der auf dem 
festen Lande Handel mit englischen Waren treibt, dessen Absichten begünstigt und 
sein Mitschuldiger wird; 
7. daß dieses in allem der frühesten Zeiten der Barbarei würdige Benehmen 
Englands dieser Macht auf Unkosten aller andern vorteilhaft gewesen ist; 
8. daß aus dem Rechte der Natur die Befugnis folgt, dem Feinde 
eben die Waffen, deren er sich bedient, entgegenzusetzen und ihn auf die 
nämliche Art zu bekämpfen, wie er verfährt, sobald er alle Begriffe von 
Gerechtigkeit und alle liberalen Gesinnungen verkennt, die der Zivi- 
lisation ihr Dasein verdanken: 
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