— 47 —
er wird auf diesem wieder davon fahren." Ein anderer von den Mannen
des Königs fragte: „Willst du, o Herr, daß ich jenen verfolge und töte?"
„Auf welche Weise?" fragte Karl. „Gib mir deine Armringe!" sagte jener,
„damit will ich ihn berücken." Es gab aber der König dem Mann seine
goldenen Armspangen, und dieser machte sich auf die Verfolgung, den Adalgis
zu töten.
Schnell eilte nun jener Mann zu Lande hinter ihm her, bis er ihn
einholte, und als er ihn von ferne erblickte, rief er ihn bei seinem Namen.
Da jener antwortete, erzählte er ihm, daß Karl ihm seine goldenen Arm-
ringe sende und schalt ihn, daß er sich heimlich entfernt habe. Zugleich
bat er, jener möchte fein Schiff ans Ufer lenken. Sofort näherte jener sich
mit seinem Fahrzeuge bem Ufer. Als er aber ganz nahe war und sah,
daß bie Gabe ihm auf der Spitze einer Lanze bargereicht werbe, erkannte
er sogleich bie Gefahr, bie ihm drohte. Rasch warf er ben Panzer über,
unb indem er zur Lanze griff, rief er: „Wenn du mit einer Lanze mir die
Gabe reichst, werde ich sie auch mit der Lanzenspitze empfangen. Wenn
übrigens dein Herr mir in arger List Geschenke sendet, damit du mich zu
töten vermagst, fo will ich nicht geringer erscheinen als er. Damm will
auch ich ihm meine Gabe bieten." Er gab ihm darauf feine Armspangen,
damit er sie dem Kaiser Karl als Gegengabe bringe.
Darauf kehrte jener, getäuscht in seiner Hoffnung, zurück. Als er nun
dem Könige Karl des Adalgis Armspangen brachte, zog dieser sie sogleich
an, aber sie fielen ihm bis auf die Achseln zurück. Da rief Karl aus:
„Wahrlich, es ist nicht zu verwundern, wenn jener Mann so gewaltige
Kräfte hat."
Adalgis aber war der schweren Gefahr glücklich entgangen unb lehrte
zu feiner Mutter, der Königin Ansa, zurück.
20. Kart der Kroße ats Oesetzgeöer.
Karl hielt regelmäßig im Jahre zwei Reichsversammlungen ab: das Maifeld,
das sich mit kirchlichen und gerichtlichen Dingen beschäftigte, und die Versammlung der
Großen des Reiches, die im Herbste oder Winter stattfand. Diese hatte die Gesetze für
das Maifeld vorzuberaten. Die Beschlüsse selbst zeichnete man auf. Nach ihrer Ein-
teilung in Kapitel werden sie Kapitularien genannt. Diese wurden dem Volke im ganzen
Reiche durch die Send- oder Waldboten verkündet. Lateinisch.
a. Das Kapitulare von Paderborn. 782.
Bestimmungen, die für das Land Sachsen getroffen wurden.
1. Es sollen alle Kirchen Christi, die in Sachsen gebaut und Gott
geweiht sind, nicht geringere sondern größere unb ausgezeichnetere Ehre
haben, als bie Heiligtümer ber Götzen sie genossen haben.
2. Wenn jemanb seine Zuflucht in bie Kirche nimmt, so soll sich
niemanb unterfangen, ihn mit Gewalt baraus zu vertreiben, sonbern er
möge Frieben haben, bis er ber Gerichtsversammlung sich stellen kann.
Unb wegen ber Ehre Gottes und der Verehrung der Heiligen dieser Kirche
möge er nngeschädigt sein an Leib und Leben.
3. Wenn jemanb mit Gewalt in eine Kirche bringt unb in ihr mit
Gewalt sich etwas aneignet ober bie Kirche burch Feuer vernichtet, so soll
er es mit bem Leben büßen.