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Von Rudolf von Habsburg bis zur Reformation.
den vom Papste für irrtümlich erklärten Ansichten des englischen
Theologen Wicliffe (um 1350) bekannt wurde, nahm er diese
zum großen Teile an; besonders verroarf er Ablaß, Zölibat und
Ohrenbeichte, leugnete die Obergeroalt des Papstes und erklärte,
daß man keinem Fürsten oder Bischof Gehorsam schuldig sei,
wenn er eine Todsünde begangen habe. Diese Lehre drohte
nicht bloß die kirchliche, sondern auch die bürgerliche Ordnung
umzukehren. Zuerst erhoben sich gegen die neue Lehre die deut-
schen Professoren der Universität Prag. Indes Hus mußte
beim .Röntge Wenzel eine Abänderung der Universitätsverfassung
durchzusetzen, so daß der böhmischen Nation, die bisher nur eine
Stimme gehabt, drei, allen anderen Nationen nur eine Stimme
zustand. Dies hatte zur Folge, daß mehr als 3000 deutsche
Studierende mit ihren Lehrern aus Prag auswanderten (1409)
und die Universität Leipzig gegründet wurde. Hus wurde
schließlich vor den päpstlichen Richterstuhl nach Rom geladen
und, da er nicht erschien, mit dem Banne belegt.
Vom Könige Sigismund aufgefordert, begab Hus sich unter
dem Schutze eines königlichen Geleitbriefes zum Konzil nach
Konstanz. Da er trotz wiederholter Aufforderung sich nicht zum
Widerrufe verstand, so ward er zu der damals gewöhnlichen
Strafe der Ketzer, dem Feuertode, verurteilt, den er mit großer
Standhaftigkeit erlitt (1415).
c) Die Reformation der Kirche an Haupt und Glie-
dem (f. S. 141) kam nach der Wahl Martins V. bei der Ver¬
schiedenheit der Meinungen auf dem Konzil nur in nebensäch¬
lichen Dingen zustande. Mit der englischen, deutschen und fran-
zösischen Nation schloß der Papst gesonderte Konkordate ab,
in denen er nur unwesentliche Zugeständnisse machte.
d) Übergang der Mark Brandenburg an das Haus
Hohenzollern. Von den Staatshandlungen, die der König
Sigismund während seiner Anwesenheit bei dem Konzil in Kon¬
stanz vollzog, war keine folgenreicher als die Belehnung des ihm
treu ergebenen Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg
aus dem Hause Hohenzollern mit der Mark Brandenburg (1415).
§ 80. 2. Die Hussitenkriege (1419—1434). Die Hinrichtung des
Hus wurde von den Böhmen mit großer Entrüstung aufgenom¬
men, da sie in ihm den kirchlichen Reformator und zugleich den