26
Die Mittelmeerstaaten der Ostgermanen.
Sicherheit toieöer, und die Geschäfte des Friedens, Landwirt-
Jchaft, Geroerbe und Handel, blühten wieder auf. Der König
schmückte seine Residenz Ravenna mit Bauroerken, und sogar
die lateinische Literatur erlebte unter ihm eine kurze Nachblüte.
Indessen schien eine innnere Versöhnung und Verschmelzung
t>er römischen Bevölkerung und der Goten bei der Verschiedenheit
ihrer Herkunft und ihrer Sitten unmöglich. Noch größer wurde
die Kluft zwischen beiden Völkern dadurch, daß die Goten Arianer
waren. Zudem behielt jedes Volk sein eigenes Recht; Theoderich
wollte sogar, daß die Goten der römischen Bildung fremd blieben,
damit sie nicht für den ihnen allein obliegenden Kriegsdienst
verweichlichten.
o) Der Untergang des Reiches der Ostgoten. Als Theoderich
ohne männliche Nachkommen starb, kam es zu Thronwirren.
Seine Tochter Amalasuntha wurde nach dem frühen Tode
ihres unmündigen Sohnes von ihrem Vetter Theodat ermordet.
Der Kaiser Iustinian benutzte die innere Schwäche des Ost¬
gotenreiches und machte ihm durch einen zwanzigjährigen
Krieg (535—555) ein Ende.
Sein Feldherr Beiisar eroberte Sicilien, Unteritalien und
Rom, wo er mit Jubel begrüßt wurde. Die Goten zogen sich
nach Oberitalien zurück, ihr König Vitiges wurde durch Verrat
gefangen genommen.
Einen neuen Aufschwung nahm die Sache der Goten mit der
Wahl Totilas' zum Könige. Er drang siegreich in Mittelitalien
vor. Aber Iustinian schickte nun seinen FeKherrn Narses mit
einem größtenteils aus Germanen bestehenden Heere zu Lande
nach Italien. Totilas wurde besiegt und zu Tode verwundet.
Auch sein Nachfolger Tejas fiel in der Schlacht (unweit des
Vesuv in Campanien) nach heldenmütigem Kampfe. Die geringen
Uberreste des ostgotischen Volkes zerstreuten sich unter den
germanischen Stämmen nördlich der Alpen.
Italien wurde eine Provinz des oströmischen Reiches
und von einem Statthalter (Exarch), der seinen Sitz in Ravenna
hatte, verwaltet. Der Kaiser Iustinian, der auch das Reich der
Vandalen erobert hatte, verlieh für kurze Zeit dem oströmischen
Kaisertum Glanz. Er ließ eine Zusammenfassung des römischen
Rechtes vornehmen (das Corpus iuris Romani) und erbaute