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seine Gemahlin (die angelsächsische Prinzessin Editha) gestorben
mar, mit Adelheid, die inzwischen aus ihrer Haft entkommen
war. Er gedachte durch Adelheids Hand sein Anrecht auf Italien,
das er als das karolingische Erbe des deutschen Königs ansah, zu
verstärken. Fortan nannte er sich, wie einst Karl der Große,
König der Franken und Langobarden (951).
Doch Berengar erhielt das Königreich Italien als deut-
sches Lehen zurück.
d) Ludolfs Aufstand (953), Ottos Kirchenpolitik. Ludolf §
fürchtete nach der Vermählung seines Vaters mit Adelheid, ihm
könne die Thronfolge verloren gehen. Er verband sich mit seinem
Schwager, dem Herzoge Konrad von Lothringen, gegen
den Vater. Aber ihr Aufstand wurde unterdrückt, und der König
entsetzte die Empörer ihrer Herzogtümer. In Schwaben wurde
das einheimische Stammesherzogtum wiederhergestellt; Loth-
ringen wurde zuerst Ottos Bruder, dem Erzbischof Bruno
von Cöln, zur Verwaltung übertragen, später in Oberloth-
ringen (an der Mosel) und Niederlothringen (an der unteren
Maas) geteilt und Stammesherzögen zurückgegeben. Mit seinem
Herzogtum Sachsen belehnte Otto seinen Freund, den Mark-
grafen Hermann Billung, den tapferen Vorkämpfer gegen
die Slaven. Nur Franken behielt der König in seiner Verwaltung.
Otto hatte erkannt, dah die Herzogsgewalt, selbst in den
Händen der nächsten Verwandten, eine dem Königtum wider-
strebende Macht bilde. Darum also gab er seine Familienpolitik
auf, und er und seine nächsten Nachfolger suchten nunmehr auf
andere Weise die herzoglichen Gewalten zu schwächen; sie
setzten zur Verwaltung der königlichen Güter in jedem Herzogtum
einen Pfalzgrafen ein, errichteten in einzelnen Herzogtümern
Markgrafschaften oder begünstigten mächtige Grafen-
geschlechter, ferner verringerten sie den Umfang mehrerer
Herzogtümer (Lothringens, später Bayerns) durch Abtren-
nung einzelner Teile.
Vor allem hoben sie den Herzögen gegenüber die hohe
Geistlichkeit. Sie beschenkten Bistümer und Klöster mit
reichem Landbesitz und verliehen ihnen stattliche Rechte, das
Zoll- und Münzrecht, die Immunität und andere Vorrechte;
sogar ganze Grafschaften wurden den Bistümern überwiese^