Full text: Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (Bd. 4)

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seine Gemahlin (die angelsächsische Prinzessin Editha) gestorben 
mar, mit Adelheid, die inzwischen aus ihrer Haft entkommen 
war. Er gedachte durch Adelheids Hand sein Anrecht auf Italien, 
das er als das karolingische Erbe des deutschen Königs ansah, zu 
verstärken. Fortan nannte er sich, wie einst Karl der Große, 
König der Franken und Langobarden (951). 
Doch Berengar erhielt das Königreich Italien als deut- 
sches Lehen zurück. 
d) Ludolfs Aufstand (953), Ottos Kirchenpolitik. Ludolf § 
fürchtete nach der Vermählung seines Vaters mit Adelheid, ihm 
könne die Thronfolge verloren gehen. Er verband sich mit seinem 
Schwager, dem Herzoge Konrad von Lothringen, gegen 
den Vater. Aber ihr Aufstand wurde unterdrückt, und der König 
entsetzte die Empörer ihrer Herzogtümer. In Schwaben wurde 
das einheimische Stammesherzogtum wiederhergestellt; Loth- 
ringen wurde zuerst Ottos Bruder, dem Erzbischof Bruno 
von Cöln, zur Verwaltung übertragen, später in Oberloth- 
ringen (an der Mosel) und Niederlothringen (an der unteren 
Maas) geteilt und Stammesherzögen zurückgegeben. Mit seinem 
Herzogtum Sachsen belehnte Otto seinen Freund, den Mark- 
grafen Hermann Billung, den tapferen Vorkämpfer gegen 
die Slaven. Nur Franken behielt der König in seiner Verwaltung. 
Otto hatte erkannt, dah die Herzogsgewalt, selbst in den 
Händen der nächsten Verwandten, eine dem Königtum wider- 
strebende Macht bilde. Darum also gab er seine Familienpolitik 
auf, und er und seine nächsten Nachfolger suchten nunmehr auf 
andere Weise die herzoglichen Gewalten zu schwächen; sie 
setzten zur Verwaltung der königlichen Güter in jedem Herzogtum 
einen Pfalzgrafen ein, errichteten in einzelnen Herzogtümern 
Markgrafschaften oder begünstigten mächtige Grafen- 
geschlechter, ferner verringerten sie den Umfang mehrerer 
Herzogtümer (Lothringens, später Bayerns) durch Abtren- 
nung einzelner Teile. 
Vor allem hoben sie den Herzögen gegenüber die hohe 
Geistlichkeit. Sie beschenkten Bistümer und Klöster mit 
reichem Landbesitz und verliehen ihnen stattliche Rechte, das 
Zoll- und Münzrecht, die Immunität und andere Vorrechte; 
sogar ganze Grafschaften wurden den Bistümern überwiese^
	        
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