Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte seit 1648 (Bd. 2)

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K 59. 4. I)ie Wevolutionszeit (1848—1852). 
1. Die Pariser Februarrevolution 1848. Auch das Bürger¬ 
königtum, wie man die Herrschaft Louis Philipps nannte, der- 
mochte sich in Frankreich auf die Dauer nicht zu behaupten. Als 
die Regierung sich einer Erweiterung des Wahlrechtes widersetzte, 
brach im Februar 1848 eine neue Revolution in Paris aus. Das 
Königtum wurde abgeschafft und zum zweitenmal Frankreich zur 
Republik erklärt. Zum Präsidenten der Republik wählte das 
Volk Louis Bonaparte, einen Neffen Napoleons I., den Sohn 
des ehemaligen gleichnamigen Königs von Holland. Dieser erreichte 
es durch den Staatsstreich vom 2. Dezember (dem sog. Napoleons- 
tag) 1851, indem er seine angesehensten Gegner verhaften ließ 
und andere einschüchterte, daß seine Machtstellung gesteigert und 
verlängert wurde. Am 2. Dezember 1852 ließ er sich nach vorauf- 
gegangener Wahl des Volkes als Napoleon III.1 zum Kaiser der 
Franzosen ausrufen. 
2. Die Märzunruhen in Deutschland. Auf kein Land übte die 
Februarrevolution eine solche Wirkung aus wie auf Deutschland, 
wo seit langem infolge der vielen Beschwernisse durch das System 
Metternichs allgemeine Unzufriedenheit herrschte. Überall, in Stadt 
und Land, erhob sich im März 1848 das Volk und stellte stürmisch 
an die Regierungen seine Forderungen, vor allem aus Preßsreiheit, 
freies Versammlungsrecht, freiheitlichereVexfaffung, Volksbewaff¬ 
nung und größere Einigung Deutschlands. Durch die plötzliche 
Bewegung überrascht, gaben in allen Staaten die Regierungen 
zunächst den meisten Forderungen nach, und der Bundestag sogar 
beschloß die Einberufung eines deutschen Parlaments, um 
eine neue deutsche Bundesverfassung zu begründen. In allen 
deutschen Staaten fanden auf Grund des allgemeinen und gleichen 
Wahlrechts die Wahlen für das Parlament statt, das im Mai 1848 
in Frankfurt a. M. zusammentrat. Seine Wirksamkeit mußte, 
wie früher die des Bundestages, im wesentlichen von der Stellung 
abhängen, welche die beiden deutschen Großmächte unter dem Fort- 
gange der Revolution einnehmen würden. 
i Der Sohn Napoleons I., der mit 20 Jahren in Osterreich gestorbene 
ehemalige „König von Rom" (f. S. 93), galt ihm also als Napoleon II.
	        
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