152 VIII. Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongreß.
Frauenhofer (f 1826), die Dichter Jean Paul Friedrich Richter
aus Wunsiedel (f 1825), August von Platen aus Ansbach (f 1835)
und Friedrich Rückert aus Schweinfurt (f 1866).
erIa6fafiungDie bisher angeführten Tatsachen beweisen, daß Bayerns erster
26. Mai 1818. König als wahrer Landesvater eine außerordentlich umfassende Wirk-
samkeit ausübte, deren segensreiche Folgen in allen Kreisen zu ver-
spüren waren. Die wichtigste seiner Regierungshandlungen aber blieb
noch unerwähnt. Es war der aus freiem Entschlüsse hervorgegangene
Erlaß einer Verfassung, womit er in Erfüllung einer Zusage der
Wiener Bundesakte und in weiser Berücksichtigung der Zeitumstände
am 26. Mai 1818 sein Volk beglückte (§ 131, 2). Der Grund¬
gedanke der Verfassung ist die Mitwirkung des Volkes in Sachen
der Gesetzgebung und Besteuerung. Dieselbe geschieht durch den
Landtag, welcher in zwei Körperschaften zerfällt, in die Kammer
der Reichsräte und in die Kammer der Abgeordneten. Die Kammer
der Reichsräte ist zusammengesetzt aus den volljährigen Prinzen
des Königlichen Hauses, den Häuptern der ehemals reichsunmittelbaren
Familien, den beiden Erzbischösen und einem von der Krone ernannten
Bischof, dem Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums und
aus Männern, welche der König wegen hervorragender Verdienste um
den Staat zu Reichsräten ernennt. Die Kammer der Abgeordneten
wurde bis zum Jahre 1848 von den Vertretern der einzelnen Stände:
des Adels, der Geistlichkeit, der Städte, der Grundbesitzer usw. gebildet
(daher Ständeversammlung), besteht aber seitdem aus den vom Volke
durch freie (bis 1907 indirekte, von da an direkte) Wahl bestimmten
Abgeordneten. Bei der Eidesleistung auf die Verfassung sprach der
König die Worte: „Ich wiederhole in dieser feierlichen Versammlung,
daß ich mein persönliches Glück und den Ruhm meines Thrones einzig
in dem Gesamtwohle und der Liebe meiner Untertanen suche."
e®mmbgr 9- In stürmisch erregter Zeit hatte Maximilian I. Joseph die
Max L Joseph. Regierung seines erschütterten, in der Auflösung begriffenen Reiches
übernommen. Durch eine 26 jährige rastlose Tätigkeit war es ihm
gelungen, dem weiteren Verfall Einhalt zu tun, zweckmäßige Reformen
durchzuführen, Wohlstand, Bildung und Gesittung der Untertanen zu
heben und die Grundlagen für eine gedeihliche Fortentwicklung des ganzen
Staatswesens zu schaffen. Das Volk erkannte die Bedeutung des edlen
Monarchen und hing ihm mit inniger Verehrung und Dankbarkeit
an. Der „Vielgeliebte" starb am 13. Oktober 1825 infolge
eines Schlagflusses. Aufrichtige Trauer herrschte bei hoch und nied-
rig im ganzen Lande.