8 VII. Vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution.
Höfe (Reunionskammern; Reunion, Wiedervereinigung). Das Er-
gebnis der willkürlichen Rechtssprüche der Kammern war. daß Ludwig
an etwa 600 Städte. Flecken, Dörfer, Mühlen, Burgen das französische
Wappen anschlagen ließ. Teile von Luxemburg, Lothringen und aus-
gedehnte Gebiete von Elsaß, ferner Zweibrücken. Landau, Germersheim,
Saarbrücken kamen an Frankreich (1680—1684).
SfburSbi68iafi; 2. Seinen widerrechtlichen Erwerbungen setzte der König die
Krone auf durch den AMMMbArgs. Der Besitz derselben schien
ihm von großer WichtigM^ür^die Ausführung weiterer gegen
Deutschland gerichteter Pläne; denn schon mehrere Jahrhunderte war
sie ein Wall gegen Frankreichs Gelüste nach dem Rheine gewesen.
Im Sommer 1681 hielt er die Gelegenheit zur Wegnahme Straßburgs
für günstig. Die meisten Kaufleute der Stadt waren zur Frankfurter
Messe abgereist; des Kaisers Aufmerksamkeit wurde im Osten in An-
spruch genommen, wo sich bedrohliche Wolken über Österreich und
Deutschland zusammengezogen. (Türken!) In aller Stille verlegte
Ludwig einige Regimenter nach Elsaß und eines Tages gab er zur
größten Bestürzung der Bürger den Befehl zur Umzingelung der Stadt.
„Im Einverständnis mit einer französisch gestimmten Minderheit im
Rat und im Domkapitel" (Bischof Franz Egon von Fürstenberg)
forderte Louvois die Stadt auf, sich zu ergeben. Obwohl nun die
Bürger kampfbereit auf den Wällen und Mauern standen, beschloß
der Magistrat die Übergabe (30. September 1681). Die Bürgerschaft
mußte sich unter das welsche ^och beugen, fbo 1 kam die ehrwürdige
Stadt, von jetzt an „das große französiche Einfallstor gegen Süd-
Deutschland", die Stadt, von der Karl V. sagte: wenn Wien und
Straßburg zugleich in Gefahr wären, so würde er zuerst Straßburg
zu Hilfe eilen, in französischen Besitz. Ein Schrei der Entrüstung
ging durch das Reich. Wohl protestierte der deutsche Reichstag in
Regensburg gegen den Gewaltakt; er begnügte sich aber mit dieser
ohnmächtigen Äußerung der Mißbilligung unb schritt nicht zu Taten
fort, unb ebensowenig raffte sich ber Kaiser, ber burch bie Unter-
brückung eines Aufstanbes in Ungarn in Anspruch genommen war
unb zubem einen Angriff ber Türken auf bas Reich zu befürchten
hatte, zum energischen Wiberstanb auf, ja er mußte sogar 1684 einen
zwanzigjährigen Waffenstillstand mit Ludwig XIV. ein¬
gehen, in welchem diesem der ganze Raub überlassen wurde.
a8it6Ane§ 3- Jahre 1685 ließ sich Ludwig auch zu einem Gewaltakt
Nantes 1635. Quf kirchlichem Gebiete hinreißen. Durch das Edikt von Nantes
(1598) hatte Heinrich IV. den Protestanten (Hugenotten) Religions-
und Kultusfreiheit und Zulassung zu allen Ämtern gewährt (I.,
§ 71, 3). Lubwig mißbilligte biese Anorbnung. Seine religiösen
unb politischen Anschauungen stauben mit bem Inhalt berfelben im