Full text: Grundriß der Geschichte

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200 Dritter Abschnitt. Geschichte der Neuzeit. 
1 *>85. SBufje feiner öünben. Das (£b tk t Uoit R a it t e s würbe gebrochen 
unb bann ganz aufgehoben. Militärische „Dragcmaben" übten mit 
furchtbarem Druck gewaltsame Bekehrung in beu protestantischen 
Ortschaften; ber (Meerenftrafe, selbst beut Tobe verfielen rückfällige 
Protestanten. Unter ben größten Gefahren floh eine halbe Million 
ber betriebsamsten französischen Unterhalten unb fanb in Hollanb und 
Branbenburg eine neue Heimat. 
Eroberungskriege Ludwigs XIY. Der spanische Erbfolgekrieg. 
1667-63. § 125. Im Frieben zu Stachen, ber ben sogenannten Devolu- 
tionskrieg gegen Spanien unb bie von Hollanb veranstaltete Tripel- 
Allianz becnbigte, erhielt Lubwig XIV. 12 brabantische Plätze, gestützt 
auf bas Devolutions- ober Heimfallsrecht brabantischer Stäbte, welches 
er als Gemahl ber Tochter bes verstorbenen Königs von Spanien für 
16.2—79.sich geltenb machte. Im Rache- unb Raubkriege gegen Hol- 
lanb, in welchem Lubwig ben nach absoluter Herrschaft strebenben 
Karl II. von Englanb unb burch Hülfsgelber Schweben, sowie beutsche 
Reichsfürsten (Kur-Köln, Mainz, Münster) für sich gewann, rettete sich 
Hollanb gegen bie französischen Heere unter Tu renne unb Conbö 
burch Öffnung feiner Deichschlenscn unb burch allgemeine Volksbewaff¬ 
nung. Ter einzige Verbünbete ber Hollänber, ber große Kurfürst 
von Branbenburg, mußte, vom Kaiser Leopolb I. nicht unterstützt, ben 
Separatfrieden zu Vossem schließen; er trat aber neben einem kaiser- 
lichen Heere sofort wieber auf ben Kampfplatz, als Lubwig nach ber 
Räumung Hollands zweimal bie Pfalz barbarifch verheeren 
16.5.und besiegte bei Fehrbellin bie auf Anstiften Frankreichs in 
16.9. sein Lanb gefallenen Schweben. Der Friebe zu Nymwegen ver¬ 
schaffte bem französischen Eroberer bie Franchecomtö unb eine Reihe 
elsassische Ortschaften; auch Lothringen behielt berselbe wiberrechtlich in 
seinen Häitben. Balb baranf ließ er mit rechtloser Brutalität alle 
bie Distrikte unb Ortschaften besetzen, welche ihm von seinen „Reu- 
1680—84. it i o iip k a nt m ern" als „Dependenzen" ber ihm in ben letzten Friebens- 
schlüssen zugesprochenen Länber bezeichnet würben, unb bie barum mit 
diesen wiebervereinigt, reuniert werben müßten. Er nahm wiber alles 
1681. Völkerrecht bie Reichsstabt Straßburg, bes Reiches Schutzwehr gegen 
Westen, weg, unb ber Kaiser, ben Frankreich burch bie Türken in 
äußerste Gefahr brachte, mußte ihm ben Raub lassen. Den (britten) 
1688—97.Pfälzischen Raubkrieg eröffnete Lubwig wegen ber kurpfälzischen 
Erbschaft, auf welche er wegen feiner Schwägerin, einer pfälzischen 
Prinzessin, Anspruch erhob. Die Franzosen branbschatzten Schwaben 
unb Franken unb verwüsteten auf Lonvois' unmenschliche Anord¬ 
nung die Pfalz burch Melacs, Duras u. a. Morbbrennerbanbeit auf 
teuflische Weise, um ben hcranzieheitben beutschen Heeren nichts als 
eine Wüste zu hinterlassen. Die Kaisergräber zn Speier wurden 
beim Dombranbe geschändet, unb ber Prachtbau bes Heibelberger 
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