Object: Mit einem Stahlstich (Bd. 4)

380 
Achtzehntes Hauptstück. 
sind die Stande jeder einzelnen Provinz, ist der den Pro¬ 
vinzialstatthalter als Ausschuß der Stände umgebende 
Rath, ist der hieraus hervorgegangne, das Ganze über¬ 
wachende Staatsrath und der Kongreß der Generalstaa¬ 
ten zusammengesetzt. Einem Staatsrathe lag seit Leice- 
sters Entfernung die Sorge für Eintracht der Provinzen, 
für Krieg und Finanzen ob: Statthalter und städtische Magi¬ 
strate sollte er beaufsichtigen, Bündnisse schließen und in 
Fällen der Roth die allgemeinen Stände berufen. Moritz 
war bloßes Mitglied des Staatsrathcs, übte aber als 
Statthalter von Seeland, Holland, Geldern, Utrecht und 
Oberyssel und als erster Admiral überwiegenden Einfluß, 
bezog auch für seine Feldherrn- und Admiralswürde 
80,000 fl. Jahresgehalt, und sollte, falls er sich verheu- 
rathete, 25,000 fl. Zuschuß beko-mmen. Oldcnbarneveldt 
kann als erster Minister betrachtet werden. Nach Ab¬ 
schluß des Waffenstillstandes machte Jeannin den Vor¬ 
schlag, dem Staatsrathe die gesammte ausübende Gewalt 
zu übertragen, den Prinzen Moritz auf Lebenslang an 
die Spitze desselben zu stellen, und einem französischen 
Gesandten Sitz und Stimme darin zu geben. Oldenbarne- 
veldt Hintertrieb die ganze Sache, indem er vornämlich 
den letztern Punkt bekämpfte. Don da an faßte Moritz 
einen tiefen Groll wider den Mann, welcher anfänglich 
fein väterlicher Freund und Rathgeber gewesen war. 
Nicht wenig verengert wurde der Wirkungskreis des 
Staatsrathcs allmählig durch den seit 1592 bleibend 
im Haag versammelten Ausschuß der allgemeinen Stän¬ 
de, worin jede Provinz ihre Vertreter hatte, und 
der Präsident wöchentlich nach den Provinzen wechselte; 
denn dieser Kongreß der Generalstaaten war es, welcher 
Gesandte an alle großen Höfe gehen ließ, und überhaupt 
die auswärtigen Angelegenheiten mit fast souverainer 
Vollmacht sich unterordnete. Hinsichtlich der knnern Angele¬ 
genheiten behaupteten die Provinzialstaaten, sonderlich die 
von Holland, große Gewalt, eigneten sich ausser der Ge- 
i
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.