Ferdinand der Katholische.
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so wie der vereinigten Niederlande wurde anerkannt. Frankreich
und Schweden übernahmen die Garantie des westphälischen Friedens
und behielten dadurch Gelegenheit, sich auch ferner in die deutschen
Angelegenheiten einzumischen.
c) In Hinsicht des Staatsrechts wurde bestimmt: über Gesetzgebung,
Krieg und Frieden, Steuern, Aushebungen, Befestigungen, Bündnisse u. s. w-
soll der Kaiser nur nach Abstimmung aller Reichsstände auf einem Reichstage ver¬
fügen; den Reichsständen, die somit eine entscheidende, statt einer berathenden
Stimme erhalten hatten, ward die Landeshoheit in ihren Territorien bestätigt und
ihnen gestattet, Bündnisse unter einander und mit fremden Fürsten zu schließen,
nur nicht gegen den Kaiser und das Reich, den Landfrieden und den westphälischen
Frieden.
8- 4.
Spanien.
1. Ferdinand der Katholische von Aragonien (1479 bis
1516) und Isabelle von Castilien (1474— 1504) legten durch
ihre Vermählung den Grund zur Vereinigung der bisher getrennten
Reiche Aragonien (wozu auch Sicilien und Sardinien gehörten)
und Castilien nebst den canarischen Inseln und Granada (seit
1492). Dazu kam noch Neapel, welches die Franzosen und Spanier
gemeinschaftlich erobert, letztere aber bei dem Streite über die Thei-
lung der Beute (nach einem Siege Gonzalvo's von Cordova über
die Franzosen) allein behalten hatten, ferner die Eroberungen auf
der Nordküste Afrika's §Oran 1509) durch Ximenez und die in
Amerika (Domingo, Jamaica, Portorico, Cuba, Terra firma), end¬
lich die Erwerbung Navarra's. Die Entdeckung Amerika's, die treff¬
liche Verwaltung des als Staatsmann, Krieger und Gelehrten gleich
ausgezeichneten Cardinals Ximenez und der Kriegsruhm der spa¬
nischen Waffen unter Anführung des Gonzalvo von Cordova, des
Eroberers Granada's und Neapels, erhöhten den Glanz von Fer-
dinand's Regierung.
Nach Jsabellens Tode folgte in Castilien ihre Tochter Johanna
und deren Gemahl Philipp I., Sohn des Kaisers Maximilian, und
als dieser schon nach 2 I. (1506) starb, seine Gemahlin aber dar¬
über in Wahnsinn verfiel, so wußte Ximenez die Stände von Ca¬
stilien zu bewegen, Ferdinand dem Katholischen die Regentschaft zu
übertragen. Diesem folgte in beiden Reichen Philipp's I. Sohn
2. Karl I. 1516—1556, Anfangs unter der Regentschaft des
Cardinals Timenez, der jedoch bei Karl's Ankunft aus den Nieder-
Pütz Geogr. u. Gesch. f. mittl. Kl. Abth. 111.»» 3 -