Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte (Teil 1)

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Aus der deutschen Geschichte. 
Besitz der Markgenossenschaft (Gemeinde) und wurde in jedem Jahre neu 
verteilt. Gemeinsam blieb der Wald und die Weide (Allmende). — 
Die Lieblingsbeschäftigung der freien Männer war Jagd und Krieg; 
die Arbeit verachteten sie und überließen sie den Frauen und Knechten. 
Außer der Besorgung des Hauswesens verstanden die Frauen die Ver¬ 
arbeitung des Flachses und der Wolle zu Geweben. Die Bestellung 
des Ackers und die Wartung des Viehes war fast ausschließlich Sache 
der Knechte. 
Die Frau nahm bei den Germanen eine geachtete Stellung ein. 
Sie war die Herrin des Hauses, die Erzieherin der Kinder, die Ver¬ 
traute und Genossin des Mannes und bei Streitigkeiten die Friedens¬ 
stifterin, deren Wort in hoher Achtung stand. Meistens begleiteten die 
Frauen ihre Männer in den Krieg, trugen den Kämpfenden Speise und 
Trank zu, feuerten sie zur Ausdauer -au, pflegten die Verwundeten und 
begruben die Toten. — Die Erziehung der Jugend bezweckte vor¬ 
züglich Kriegstüchtigkeit durch Abhärtung und Leibesübung. War der 
Jüngling zum Manne herangereift, so wurde er in öffentlicher Volks¬ 
versammlung durch Überreichung von Schwert und Schild wehrhaft ge¬ 
macht (Schwertleite). 
Hervorragende Tugenden der Germanen waren Keuschheit, Wahr¬ 
heitsliebe, Treue uud Gastfreundschaft. Doch waren unsere Vorfahren 
auch von Lastern nicht frei. Völlerei, Spielwut-und Fehdelust richteten 
viel Unheil an. Die Blutrache vernichtete oft ganze Familien. 
Staatseinrichtung. Die Germanen bildeten keinen einheitlichen 
Staat. Jeder freie Mann war in seinem Hause, gleich den Patriarchen 
der Bibel, Fürst, Richter und Priester. Die durch Blutsverwandtschaft 
verbundenen Freien stellten eine Sippe dar und hatten meist ein eigenes 
Dorf inne; mehrere Dörfer bildeten einen Gau, mehrere Gaue die 
Völkerschaft (den Stamm). Bei den östlichen Stämmen stand als 
Feldherr ein Wahlkönig an der Spitze, die westlichen Stämme erhoben 
im Kriege einen Herzog. Gau und Gemeinde regierten und richteten 
sich selbst unter Leitung des Gaugrafen. Die Volksversammlung 
entschied über Krieg und Frieden, Wahl der Herzöge und Grafen und 
Wehrhaftmachung der Jünglinge. 
Die Masse des Volkes gliederte sich in adlige Freie, gemeine 
Freie, Halbfreie und Sklaven. Ans den adligen Freien wurden 
die Könige, Herzöge und Gaufürsten gewählt. Die gemeinen Freien, 
die Bauern, bildeten den Kern des Volkes. Die Halb freien waren 
Freigelassene; sie lebten als Hausdiener, Handwerker oder (gegen Zins 
und Fron) als kleine, von einem Freien abhängige Landwirte. 
Die Freien trugen langes Haar und waren im Alleinbesitze der 
politischen Rechte und Ehren, d. H. sie durften Waffen führen und an
	        
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