7. Deutsches Leben im Mittelalter.
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Aber in edler Freimütigkeit sprachen alle Richter bis auf einen ihn
frei, da „Konradin nicht frevelte, indem er versuchte, sein angestammtes
väterliches Reich durch offenen Krieg wieder zu gewinnen." Jener eme
aber erklärte Konradin für schuldig. Gestützt auf die Stimme dieser
Knechtesseele sprach der Tyrann über Konradin und seine Freunde das
Todesurteil aus. Auf einem freien Platze der Stadt wurde es öffent¬
lich vollzogen.^
7. Deutsches ^Leöen im Mttetatter.
Das Rittertum.
Entstehung. Die fränkischen Heere bestanden ganz überwiegend aus
Fußgängern. Erst infolge der Kriege mit Reitervölkern und der häufigen
Romzüge wurde die Reiterei zahlreicher. Der Dienst zu Pferde er¬
möglichte eine sorgfältigere Ausbildung der schweren Schutzwaffen, ver¬
teuerte aber auch den Heeresdienst. Sein Druck wurde um so mehr
empfunden, als die Kriege nicht mehr der Verteidigung des heimifcheu
Bodens, sondern zumeist den persönlichen Zwecken der Herrscher und der
Großen dienten. Die lange Dauer und die Häufigkeit der Feldzüge
machte es schließlich dem Ackerbauer überhaupt unmöglich, zugleich Krieger
zu sein. Der Waffendienst, einst Recht und Pflicht jedes Freien, wurde
ein besonderer Beruf; vom Nährstand sonderte sich der Wehrstand ab.
Seine Angehörigen mußten naturgemäß von demjenigen unterhalten
werden, der ihrer Dienste bedurste. Da Bargeld im Mittelalter selten
war, konnte die Bezahlung nur durch Überweisung von Grund und
Boden erfolgen. Die Panzerreiter, die ursprünglich vielfach besitzlose,
oder doch unfreie Leute gewesen waren, wurden Lehnsträger. .In einer
Zeit schier unaufhörlicher Kriege mußte auch der Krieger an Geltung
gewinnen. Die reisigen Lehnsmannen fühlten sich bald als eine be¬
sondere Kaste und gestatteten den Zugang zu ihrem Berufe nur dem,
dessen Vater und Großvater ihm bereits angehört hatten. Aus dem
Berufsstande der Reiter wurde der Geburtsstand der Ritter. Sein
Ansehen brachte es mit sich, daß Kaiser und Könige, Fürsten und Edle
sich als dessen Zugehörige bekannten. Der Enkel des Panzerreiters, der
einst in der Lehmhütte gehaust hatte, wurde ihr gleichberechtigter
Kamerad im Kamps und Waffenspiel, im Lager und beim Gelage. Das
hob den Ritter über den frei geborenen Bauer hoch empor, machte ihn
zum Adligen, auch wenn er unfreier Abstammung war. Der Ritter
freien Standes versäumte freilich nicht, dies zu betonen, indem er sich
Freiherr oder Baron nannte. Seitdem die Lehen erblich geworden
waren, wurde es beim Adel Sitte, dem Taufnamen den Wohnort bei-