Full text: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates

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Die französische Revolution. 
Ihre Ursachen. Die verschiedensten Ursachen trafen zusammen, 
um die große Staatsumwälzung, die man die französische Revolution 
nennt, zu erklären. Ludwig XIV. hatte dem Lande durch seine 
Kriege schwere Wunden geschlagen, aber immerhin in der größeren 
Hälfte seiner Regierungszeit das ehr- und ruhmsüchtige Volk durch 
glänzende Siege und durch die Pracht seiner Hofhaltung teilweise 
versöhnt. Das fiel bei Ludwig XV. ganz fort. In seinen Kriegen 
erntete er nur Schmach, und seine Hofhaltung war selbst dem 
französischen Volke zu leichtfertig. So hatte das Königtum sein An- 
sehen verloren. — Die ungeheure Schuldenlast des Landes bedingte 
einen harten Steuerdruck, der um so empfindlicher wurde, als bei 
der Steuerfreiheit des Adels, der Geistlichkeit und mancher Gruppen 
des Bürgerstandes vornehmlich die Landbevölkerung die Steuerlast 
zu tragen hatte. Auch wurden die Steuern schonungslos einge- 
trieben von den Generalpächtern, die selten Menschlichkeit walten 
ließen. Fast Dreiviertel seines Einkommens hatte der Bauer an den 
Staat, den Gutsherrn und die Kirche zu zahlen. Bei solcher Lage 
ließ er den größten Teil seines Landes unbeackert liegen, und das 
Elend griff immer weiter um sich. Dazu kam der Geist der Wider- 
setzlichkeit und der Verachtung göttlicher und weltlicher Autorität, 
der von zahlreichen glaubenslosen Schriftstellern genährt wurde. 
Endlich ist die Willkür in der Rechtspflege zu erwähnen. Königliche 
Haftbefehle wurden von den Ministern verkauft und verschenkt, und 
so wurde es möglich, Unschuldige auf kürzere oder längere Zeit ihrer 
Freiheit zu berauben. 
Ausbruch der Revolution. Bei der Thronbesteigung Ludwigs XVI. 
überstiegen die jährlichen Staatsausgaben die Einnahmen schon in 
so riesigem Maße, daß der Staatsbankrott unabwendbar schien. 
Einsichtige Männer schlugen die Besteuerung des Adels und der 
Geistlichen urtd Aufhebung der Leibeigenschaft vor. Die beiden bevor- 
zugten Stände widersetzten sich, und der König entschied sich nicht 
gegen sie. Der neue Finanzminister Necker wußte schließlich auch 
keinen anderen Rat und wurde deshalb entlassen. Da kam man 
auf den Gedanken, die Stände, die seit 1614 zu keiner Tagung mehr 
zusammengetreten waren, wieder einzuberufen. Als Versammlungstag 
wurde der 1. Mai, als Versammlungsort Versailles bestimmt. Die 
Regierung hielt an der Zusammensetzung von früher fest, vergaß 
aber, daß seit zweihundert Jahren die Zustände ganz anders ge- 
worden und die an Einfluß und Ansehen gewachsenen Städte eine 
stärkere Vertretung des dritten Standes zu fordern berechtigt waren. 
Behielt man aber, wie die,Regierung und die Privilegierten wollten, 
die alte Einrichtung bei, so wurde nach Klassen abgestimmt, d. h. 
Adel und Geistlichkeit verfügten stets über die Mehrheit. Aus diesem 
Grunde forderten die Vertreter des dritten Standes gemeinsame Be- 
ratung und Abstimmung nach Köpfen. Sie erklärten sich, als 
ihnen diese Forderung nicht bewilligt wurde, trotz des königlichen 
Verbotes als Nationalversammlung und verpflichteten sich 
durch Schwur, nicht auseinander zu gehen, bis fie dem Lande eine 
neue Verfassung erwirkt hätten. Da befahl der König den Ständen 
gemeinsame Beratung. Diese Nachgiebigkeit des Königs im unange- 
brachten Augenblicke entschied sein Schicksal. 
Die Nationalversammlung (1789—1791). Auf den Rat seiner 
Umgebung zog der König wegen der Unbotmäßigkeit der unteren
	        
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