Full text: Deutsche Geschichte und sächsische Landesgeschichte bis zum Ausgange des Mittelalters (Teil 5)

§ 19. Der Untergang des weströmischen Kaisertums. § 20. Theoderich der Große usw. 43 
3. Horns militärische Ohnmacht. 
Solange Kom ein Kriegerstaat mar, in dem ein jeder Bürger zu den tD äffen 
griff, menn die Vaterstadt, das Vaterland in Gefahr mar, hatte es mit (Erfolg 
alle Angriffe der Barbaren abgeschlagen. Jetzt hatte sich das römische Volk des 
Heeresdienstes entwöhnt. Der Aufstellung von immer größeren Söldnerheeren 
mar eine Grenze gesetzt durch die nachlassende Zinanzkraft des Staates. Über¬ 
dies verringerte sich die Zuverlässigkeit dieser zumeist aus Germanen be¬ 
stehenden Soldtruppen in demselben Grade, in dem Germanen zu den höheren 
Zührerstellen dieser Heere Zugang fanden. In schärfstem Gegensatz zum römischen 
Volke mar bei den angreifenden Germanen jeder Hann Krieger zugleich. 
Nicht menige der mandernden Völkerschaften maren reine Krieger ge- 
nossenschaften, deren Gedanken nur auf Krieg, auf Sold und Beute, nicht auf 
Land und geruhiges Landleben gerichtet maren. (Nach Delbrück.) 
Am Ende darf auch nicht übersehen merden, daß unter den weströmischen 
Kaisern auch nicht einer mar, der Jeldherrneigenschaften oder auch nur die 
Zähigkeit besaß, die Heere für sich zu begeistern. 
4. Die Entthronung des letzten weströmischen Kaisers. 
Nachdem der Suebe Ktf imer unter fünf Kaisern viele Jahre lang die tatsächliche Allein¬ 
gewalt im Staate gehabt hatte, zwang Gdoaker, der Führer der germanischen Soldtruppen 
in Italien, nach kurzem Militär auf stände den damaligen jugendlichen Kaiser Homulas 
flugustulus zur Abdankung und fand ihn mit einer 3ahrespension ab. 476. (Außer diesem 
lebten damals noch zwei andere, früher entthronte römische Kaiser als Privatleute in 
Italien.) Gdoaker wurde von seinem Heere zum König der Germanen in Italien aus¬ 
gerufen. Er erkannte die Oberhoheit des oströmischen Kaisers an. fln den staatlichen Ein¬ 
richtungen wurde nichts geändert. 
§ 20. Theoderich der Große und das Ostgotenreich. 
vgl. Lehrbuch Bö. I, S. 28ff. 
1. Die Errichtung des Ostgotenreichs in Italien. 
Die (Dstgoten hatten nach der Vernichtung der hunnenherrfchaft ihre Wohn¬ 
sitz» in pannonien genommen. Sie maren dort aber nicht recht zur Kühe ge¬ 
kommen, sondern, nicht viel anders als die Sueben zu däfars Zeit, ein halb- 
nomadisches Volk geblieben, das roenig geneigt mar, den Pflug zu führen, son¬ 
dern es feiner Natur mehr entsprechend fand, Iahrgelder und Getreidelieferungen 
von Ostrom zu ertrotzen, bei den Nachbarvölkern Beute zu suchen oder thnen 
Schätzung aufzuerlegen. (Kämmet, I.) 
Unter ihrem jungen König Theoderich leisteten sie Ostrom Kriegshilfe gegen 
ein von Osten vordringendes sarmatisches Volk, ähnlich den Westgoten unter 
Klarich folgten sie 488 der Aufforderung Ostroms zur Ausmanderung nach Italien. 
Erst nach mehrjährigem Kampfe räumte Gdoaker vor Theoderich das Selb. 493.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.