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aufzustellen daß jeder im Volke seine Kräfte frei in moralischer Rickturm
entwickeln könne und auf solche Weise das Volk zu nötiaenKönia und
Opfer bringe"^' 8“ ['c6m' ba| c8 ®uf und Leben ihnen gern zum
Herren'), ist viele« bereits geschehen, Der
8,-.^»er Sklaverei, die Erbuntertänigkeit, ist vernichtet und der un¬
erschütterliche Pfeiler jedes Throns, der Wille freier Menschen, ist gegründet
Dem Balke m"die fi? JT r®TOtrb. bc6nGrundeigentums ist proklamiert,
,,E° 1,1 b'( Befug,us^ ferne ersten Lebensbedürfnisse sich selbst >u be-
m «!CnT9 k™' ®I£.St[“bte f‘nb mündig erklärt, und andre minder
wichtige Bande, die nur einzelnen nutzen und dadurch die Vaterlandsliebe
Scn ;kÄ ®rb ^ '°°s bis jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht
Ä!,.»' r,4 “r Hanptschritte noch übrig. Ich nehme mir die
ö \1 'l11™ " aufzuzahlen, nicht um Ihre Handlungen dadurch in
eiten, denn Ihre Einpcht und Ihr Patriotismus bedürfen kelner Leitnna
Maßstab','!! geben" S3eurt"lui,fl raeincr Handlungen und Absichten einen
^öictung sonn nur von der höchsten Gewalt ausgehen. Sobald das
Recht, die Handlungen eines Mituntertans zu bestimme,i und zu leiten mit
ZrÄ-ftfe ?kaust werden kann, verliert die höchste Ge-
?« a ( U '-Xi m" sekrankteii Untertan wird die Anhänglichkeit an
die önfcrmpÄi’h * der König sei Herr, insofern diese Benennung
jedesmal überträgt ^ ” &it ™C bcr ou6- bem “ '*
g,/2/ b” ff“*111 i°l>, hänge nur von der höchsten Gewalt ab.
£et S/iT klntCC«£n Ka R°cht r» suchen, wo der Richte- vom
$17 «rS9L m" f*roaj,t K fel6f btn Glauben an ein unerschütterliches
,, H r ff’a r Meinung von ihrer hohen Würde nnd den Sinn für ihre
eingdefet0^ ^ ' Aufhebung der Patrimonial-Jurisdiktion ist bereits
3 Die Erbuntertänigkeit ist vernichtet. Es bestehen aber noch in einiaen
Gegenden Ge,indeordrruugen, welche die Freiheit des Volkes lähmen .
s « tu Einsicht nach keiner neuen Gesindeordnnngen, sondern nur
^"^bung der vorhandenen. Das, was das allgemeine Landrecht über
das ^Gesindewesen festsetzt, scheint mir durchaus zureichend.
• r 'S1 Olesen dreien Sätzen ist die Freiheit der Untertanen, ihr Recht und
hre ^reue gegen den König gegründet. Alle Bestimmungen, die hiervon aus¬
gehen, können mir Gutes wirken. Das nächste Beförderungsmittel scheint
m Ä^^"5^onalrepräsentation. Heilig war mir und bleibe
ns das Recht nnd tue Gewalt unsers Königs. Aber damit dieses Recht
und diese unumschränkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr lieat
fiThi notwend^, der höchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch
l! 8 Volkes kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben
* n ?bm Volke alle Teilnahme an den Operationen des
immni L£1I r°9Cnr •?'' ihm sogar die Verwaltung seiner Kom-
Sif«9'fW'ltcn. ^utzleht, kommt es bald dahin, die Regierung teils
gleichgültig, teils m einzelnen Fällen in Opposition mit sich zu betrachten.
*) Es sind Steins politische Freunde und die Teilnehmer seines Wirkens gemeint.
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