30 Überblick über die Brandenburgisch-preußische Geschichte bis zum Jahre 1640. § 126. -
Seiten anerkannt, daß die Kirche einer Verbesserung bedürfe. Nur die
immer vereitelte Hoffnung auf eine Kirchenversammlung habe ihn be-
wogen, nach eignem Ermessen einige Veränderungen vorzunehmen. Auch
jetzt noch sei er bereit, den Beschlüssen einer Kirchenversammlung, wo
und wann sie gehalten werden möge, als gehorsamer Diener der Kirche
Folge zu leisten. Tatsächlich wurden in Brandenburg viele Gebräuche
der alten Kirche beibehalten, z. B. die Prozessionen. Auch wurde das
Meßopfer weiter gefeiert, aber in deutscher Sprache. Seine Gemahlin
Sabina schloß sich dem Übertritte nicht an. Wie sein Vater duldsam
gewesen war gegen diejenigen, die zur neuen Lehre übertraten, so war
er duldsam gegen diejenigen, die bei der alten verblieben. Die Bischöfe
von Havelberg und Lebus blieben in ihren Ämtern) nach ihrem Tode
wurden die Bistümer an Prinzen des kurfürstlichen Hauses verliehen.
Sein Bruder Johann von Küstrin trat ebenfalls zur Lehre Luthers
über. Sein Vetter Albrecht, der Hochmeister des Deutschen Ordens,
war schon im Jahre 1525 übergetreten.
5. Johann Sigismund trat im Jahre 1613 vom lutherischen
zum reformierten Bekenntnis über. Im Herzogtnme Kleve und in
der westfälischen Mark wurde dieser Übertritt mit Freuden begrüßt;
dagegen war die Bevölkerung der Mark Brandenburg und des Herzog-
tums Preußen sehr unwillig. Peter Stuler, der Pfarrer der Petri-
Eirche in Berlin, tadelte öffentlich des Kurfürsten Bekenntnisänderung.
Die Lutherischen behielten ihre alte Freiheit.
§ 126. Landesverteidigung und kriegerische Verwicklungen.
1. Landesverteidigung. Die Verteidiguna des Landes berafite auf
der Lehnspflicht. Nur die Lehnsleute sind folgepflichtig,- Bürger
und Bauern sind frei, JmQtmL kaben. In der Not
werden Die städtischen Milizen herangezogen, in dringender Not gitch
dkJBürger und Bauern als Landsturm verwandt. Die Gemeinde
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