Full text: [Teil 3 = (6. und 7. Schuljahr), [Schülerband]] (Teil 3 = (6. und 7. Schuljahr), [Schülerband])

llorwort 
d^ach welchen Gesichtspunkten der Stoff für den vorliegenden Band 
auszuwählen war, ergab sich ans den beiden vorangehenden Lesebuchteilen 
von selbst: was der erste begründet und der zweite weitergeführt hat, das 
soll der dritte in gewissem Sinne zum Ganzen ausgestalten. Dabei war 
der Gedanke leitend, daß die neuen Stoffe sich den früheren nicht nur an¬ 
fügen, sondern aus ihnen herausgewachsen erscheinen möchten, da ja auch 
im Kinde nicht etwas aufgebaut, sondern Angelegtes zur Entwicklung 
und Reife gebracht werden soll. Wozu, namentlich im zweiten Bande, 
Auge und Herz der Kinder erschlossen worden ist, nämlich „zu liebevoller 
Anschauung des ganzen deutschen Volkes und Vaterlandes," das sucht der 
dritte Band darzubieten. Er geht daher von Gebieten aus, iit denen die 
Kinder heimisch geworden sind, um ihr Denken und Fühlen tiefer in 
deutsches Geistes- und Gemütsleben zn versenken, vor ihren Blicken das 
weitere Vaterland „in seiner vollen Pracht" auszubreiten und sie endlich, 
soweit es ans dieser Altersstufe möglich ist, die Gegenwart unseres Volkes 
aus seiner Vergangenheit näher verstehen zu lehren. Auf diesem Wege 
bin ich von selbst zu den drei Hauptabschnitten des Buches gelangt. 
Der erste fährt fort, Geist und Herz der Kinder anfassen zu lassen 
durch Kräfte, die im engeren Kreise des Familienlebens und im weiteren 
des öffentlichen Lebens wirksam sind; der zweite erweitert die Bekannt¬ 
schaft mit Land und Leuten, mit dem Verlauf des Naturlebens auf deutscher 
Erde und mit den Bewohnern von Feld und Wald; der dritte bereichert 
die Kenntnis deutscher Sage und deutscher Geschichte. 
Was die einzelnen Lesestücke betrifft, so ist mit voller Absicht im 
Zurückdrängen alter — nicht veralteter! — und bewährter Bildungsstoffe 
Maß gehalten worden. Manche, an sich ganz hübsche oder lehrreiche Er¬ 
zählungen und Schilderungen, die einige neuere Lesebücher bieten, sind 
meines Erachtens zu Schullesestücken noch nicht ausgereift und werden 
es vielleicht nie werden; ob die hier aufgenommenen neu ausgehobenen 
Stücke Bürgerrecht in einem Schnllesebuche verdienen, muß die Er¬ 
fahrung lehren.
	        
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