12. Patrizier und Plebejer.
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besitz er des römischen Staates, denen gegenüber die bürgerlich und
politisch rechtlose ärmere Bevölkerung, die Plebs, sich nur kümmerlich
mit der Bebauung eines kleinen, zinspflichtigen Ackerlandes oder mit
Gewerbe und Handel ihren Unterhalt verdiente.
Als Hörige oder Leibeigene galten die Klienten, die gleich einer
Sache zum Hause der Patrizier gehörten und in allen Rechtsfragen lediglich
durch ihren Herrn (patronus) vertreten wurden.
Durch die fortwährenden Kriege wurden später die aristokratischen
Römer gezwungen, auch die Plebejer in den Bürgerverband
aufzunehmen. Die Zahl der Patrizier war durch die vielfachen
Fehden, welche die Römer mit den latinischen Städten führten, sehr
vermindert worden, die Zahl der nach Rom verpflanzten Plebejer da-
gegen sehr gestiegen. Im Interesse des römischen Staates war es ge-
legen, die in den Plebejern vorhandene Wehrkraft nutzbar zu machen.
König Servius Tullius ließ daher eine Vermögensschätzung unter
dem ganzen Volke vornehmen und teilte auf Grund derselben die
sämtlichen Bürger (Patrizier und Plebejer) in sechs Klassen, diese
militärisch wieder in Centnrien oder Hundertschaften. Die erste
Klasse, der nur die reichsten Patrizier angehörten, zerfiel in 98 Centurien;
die folgenden vier Klassen, zu denen die ärmeren Patrizier und die be-
mittelten Plebejer gehörten, umfaßten nur 95 Centurien. Nach diesen
193 Centurien wurden die Steuern erhoben, der Kriegsdienst auf eigene
Kosten und ohne Sold geleistet und in der Volksversammlung abgestimmt.
Eine weitere, sechste Klasse umfaßte die besitzlose Menge, die Armen,
die Proletarier; sie waren von Steuern und Kriegsdienst frei,
durften aber auch in der Volksversammlung nicht mitstimmen. Wenn
in der Volksversammlung die reichen Patrizier in ihren 98 Centurien
einig waren, so konnten die 95 Centurien der ärmeren Patrizier und
Plebejer nichts ausrichten; sie wurden einfach überstimmt, was bei
wichtigen Angelegenheiten fast immer geschah.
Die Rechtsbefugnisse der Plebejer bestanden sonach nur zum
Scheine; dagegen wurden die ihnen auferlegten Pflichten immer
zahlreicher und drückender — zumal, als nach des Tarquinius Ver-
treibung das Königtum abgeschafft und die aristokratische
Republik in langwierige Kämpfe mit den Etrnskern und anderen
benachbarten Völkern verwickelt wurde.
Anf eigene Kosten und ohne Sold mußten die römischen Bürger
sür ihre kriegerische Ausrüstung und Unterhaltung Sorge tragen. Leicht
war dies den reichen Patriziern, schwer und oft unmöglich den armen
Plebejern. Während sie in den Krieg zogen, blieben daheim ihre Äcker
unbestellt; Not und Elend erwarteten sie, sobald sie nach Hanse kamen.
Sie verarmten und mußten gegen hohe Wucherzinsen Geld von den
reichen Patriziern entleihen; und wenn sie nicht mehr zahlen konnten,