12. Patrizier und Plebejer. 
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besitz er des römischen Staates, denen gegenüber die bürgerlich und 
politisch rechtlose ärmere Bevölkerung, die Plebs, sich nur kümmerlich 
mit der Bebauung eines kleinen, zinspflichtigen Ackerlandes oder mit 
Gewerbe und Handel ihren Unterhalt verdiente. 
Als Hörige oder Leibeigene galten die Klienten, die gleich einer 
Sache zum Hause der Patrizier gehörten und in allen Rechtsfragen lediglich 
durch ihren Herrn (patronus) vertreten wurden. 
Durch die fortwährenden Kriege wurden später die aristokratischen 
Römer gezwungen, auch die Plebejer in den Bürgerverband 
aufzunehmen. Die Zahl der Patrizier war durch die vielfachen 
Fehden, welche die Römer mit den latinischen Städten führten, sehr 
vermindert worden, die Zahl der nach Rom verpflanzten Plebejer da- 
gegen sehr gestiegen. Im Interesse des römischen Staates war es ge- 
legen, die in den Plebejern vorhandene Wehrkraft nutzbar zu machen. 
König Servius Tullius ließ daher eine Vermögensschätzung unter 
dem ganzen Volke vornehmen und teilte auf Grund derselben die 
sämtlichen Bürger (Patrizier und Plebejer) in sechs Klassen, diese 
militärisch wieder in Centnrien oder Hundertschaften. Die erste 
Klasse, der nur die reichsten Patrizier angehörten, zerfiel in 98 Centurien; 
die folgenden vier Klassen, zu denen die ärmeren Patrizier und die be- 
mittelten Plebejer gehörten, umfaßten nur 95 Centurien. Nach diesen 
193 Centurien wurden die Steuern erhoben, der Kriegsdienst auf eigene 
Kosten und ohne Sold geleistet und in der Volksversammlung abgestimmt. 
Eine weitere, sechste Klasse umfaßte die besitzlose Menge, die Armen, 
die Proletarier; sie waren von Steuern und Kriegsdienst frei, 
durften aber auch in der Volksversammlung nicht mitstimmen. Wenn 
in der Volksversammlung die reichen Patrizier in ihren 98 Centurien 
einig waren, so konnten die 95 Centurien der ärmeren Patrizier und 
Plebejer nichts ausrichten; sie wurden einfach überstimmt, was bei 
wichtigen Angelegenheiten fast immer geschah. 
Die Rechtsbefugnisse der Plebejer bestanden sonach nur zum 
Scheine; dagegen wurden die ihnen auferlegten Pflichten immer 
zahlreicher und drückender — zumal, als nach des Tarquinius Ver- 
treibung das Königtum abgeschafft und die aristokratische 
Republik in langwierige Kämpfe mit den Etrnskern und anderen 
benachbarten Völkern verwickelt wurde. 
Anf eigene Kosten und ohne Sold mußten die römischen Bürger 
sür ihre kriegerische Ausrüstung und Unterhaltung Sorge tragen. Leicht 
war dies den reichen Patriziern, schwer und oft unmöglich den armen 
Plebejern. Während sie in den Krieg zogen, blieben daheim ihre Äcker 
unbestellt; Not und Elend erwarteten sie, sobald sie nach Hanse kamen. 
Sie verarmten und mußten gegen hohe Wucherzinsen Geld von den 
reichen Patriziern entleihen; und wenn sie nicht mehr zahlen konnten,
	        
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